Eine ganze Reihe von Oberlandesgerichten hat sich im Abgasskandal inzwischen auf Seiten der geschädigten Verbraucher positioniert. Nun auch das OLG München. Es sprach dem Käufer eines Audi Q3 Schadensersatz zu. VW habe ihn durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, so das OLG München (Az.: 24 U 797/19).
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Der Kläger hatte den Audi Q3 Diesel im Mai 2015 als Neuwagen gekauft. Die Freude über das neue Auto währte nicht lange, denn nur wenige Monate später wurde der Abgasskandal publik. Der Motor des Typs EA 189 mit der Manipulationssoftware wurde auch im Fahrzeug des Klägers verwendet. Es folgten Rückruf und Software-Update und schließlich die Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Die Klage wies das Landgericht Memmingen in erster Instanz noch mit der Begründung ab, dass VW nicht verantwortlich sei, da es sich um ein Fahrzeug der Konzerntochter Audi handelt. Das sah das OLG München aber ganz anders. VW müsse sich das Inverkehrbringen des Motors EA 189, der in einer Reihe von VW-Modellen und auch bei Fahrzeugen der Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda verbaut ist, zurechnen lassen. Die Käufer seien durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei diesem Motor konkludent getäuscht und vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. VW sei daher zum Schadensersatz verpflichtet, entschied das OLG München.
Der Kläger kann seinen Audi Q3 nun zurückgeben und VW muss ihm den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Die Revision zum BGH hat das OLG München zugelassen.
Im Abgasskandal wird immer deutlicher, dass gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. „Nachdem Landgerichte quer durch die Republik verbraucherfreundlich entscheiden, positionieren sich auch immer Oberlandesgerichte auf Seite der geschädigten Autokäufer. Sie seien durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und VW deshalb schadensersatzpflichtig. Diese verbraucherfreundliche Rechtsprechung sollten die geschädigten Autokäufer nutzen und ihre Ansprüche jetzt geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Schadensersatzansprüche gegen VW können in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden, bevor sie verjähren.