Diesel-Fahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen hätten eigentlich gar keine Zulassung erhalten dürfen. Die Folgen werden rund dreieinhalb Jahre nachdem der VW-Abgasskandal publik geworden ist, immer deutlicher. Wer trotz Abgasmanipulationen ohne Software-Update unterwegs ist, riskiert, dass sein Auto stillgelegt wird. Immer mehr Kreise machen ernst und wollen diese Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen.
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Nur ein Beispiel für diese Maßnahme ist der Lahn-Dill-Kreis. Hier hatte der Halter eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs mit dem Diesel-Motor EA 189 das Software-Update des Herstellers verweigert. Der Lahn-Dill-Kreis wollte den Pkw deshalb stilllegen. Wie schon das Verwaltungsgericht Gießen entschied jetzt auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof, dass die Stilllegung des Fahrzeugs rechtmäßig ist. Durch die illegale Abschalteinrichtung würden die Grenzwerte bei den Emissionen im realen Straßenverkehr nicht eingehalten. Demzufolge stelle das Fahrzeug eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit und Umwelt dar und dürfe stillgelegt werden, urteilten die Richter in Kassel und wiesen eine Beschwerde des Fahrzeughalters ab.
Viele vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter stecken in dem gleichen Dilemma wie der Mann aus dem Lahn-Dill-Kreis. Ihr Fahrzeug ist vom Dieselskandal betroffen, ein Update wollen sie aber nicht aufspielen lassen, weil sie negative Folgen für den Motor befürchten. Ohne Update droht allerdings der Verlust der Zulassung. „Schuld an dieser Misere sind nicht die Fahrzeughalter, die diese Fahrzeuge guten Gewissens gekauft haben, sondern der Hersteller, der bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat oder Skoda die Schummel-Software verwendet hat. Die Zeche sollen jedoch die Autokäufer zahlen, weil VW außer dem Software-Update zu keiner Entschädigung bereit ist. Dagegen können sich die Verbraucher jedoch wehren und Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Durch eine Klage kann ggf. auch die Stilllegung des Fahrzeugs vermieden werden, solange das Verfahren läuft und die Abgasmanipulationen als Beweismittel dienen. „Allerdings können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn das Update aufgespielt wurde. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass der Schadensersatzanspruch trotz des Software-Updates besteht und VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Dabei sei der Schaden schon zum Zeitpunkt des Kaufs entstanden und lasse sich auch nicht durch ein späteres Software-Update wiedergutmachen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Haftung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.
Schadensersatzansprüche im Abgasskandal sind in der Regel noch nicht verjährt und können noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden.