Vom Abgasskandal sind auch die VW-Töchter Audi, Skoda und Seat betroffen. Auch hier können die geschĂ€digten KĂ€ufer AnsprĂŒche gegen die Volkswagen AG geltend machen. Das Landgericht Bielefeld hat mit Urteil vom 7. Februar 2019 dem KĂ€ufer eines Skoda Superb Schadensersatz zugesprochen, weil er durch die Abgasmanipulationen vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt wurde (Az.: 7 O 244/17).
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Der KlĂ€ger hatte den Skoda Superb Combi Active 1,6 Liter TDI im August 2014 gebraucht gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor EA 189 verbaut, bei dem eine Software in der Motorsteuerung dafĂŒr gesorgt hat, dass die Grenzwerte fĂŒr den Stickoxid-AusstoĂ auf dem PrĂŒfstand eingehalten, im regulĂ€ren StraĂenverkehr aber deutlich ĂŒberschritten wurden. Um die Abgasmanipulationen zu beseitigen, sollte ein Software-Update aufgespielt werden, was der KlĂ€ger jedoch ablehnte. Er verlangte stattdessen die RĂŒckabwicklung des Kaufvertrags, da er arglistig getĂ€uscht und betrogen worden sei.
Das LG Bielefeld gab der Klage weitgehend statt. Der KlĂ€ger habe einen Anspruch auf Schadensersatz, weil er durch die Verwendung der Manipulationssoftware vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt worden sei. Aufgrund der geheim gehaltenen Abgasmanipulationen hĂ€tten Verbraucher ein Fahrzeug gekauft, das einen Sachmangel aufweise. Dies sei fĂŒr den Vorstand der Volkswagen AG zwingend ersichtlich gewesen â auch wenn es sich um ein Fahrzeug einer VW-Tochter wie Skoda handelt, so das LG Bielefeld. Die SchĂ€digung der Kunden sei billigend in Kauf genommen worden. Der Schaden sei auch nicht dadurch entfallen, dass ein Software-Update fĂŒr das Fahrzeug angeboten wurde.
Volkswagen mĂŒsse dem KlĂ€ger den entstandenen Schaden ersetzen und den Skoda Superb zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis erstatten. FĂŒr die gefahrenen Kilometer kann VW allerdings eine NutzungsentschĂ€digung berechnen, urteilte das LG Bielefeld. Dabei ging das Gericht von einer zu erwartenden Laufleistung von 300.000 Kilometern bei der Berechnung des Nutzungsersatzes aus. Da der KlĂ€ger rund 66.000 Kilometer mit dem Skoda Superb gefahren ist, muss er sich dafĂŒr einen Nutzungsersatz von knapp 6.500 Euro anrechnen lassen. âDafĂŒr hat er das Fahrzeug immerhin knapp 5 Jahre genutzt. Ob VW ĂŒberhaupt Anspruch auf eine NutzungsentschĂ€digung hat, ist rechtlich umstritten. Zuletzt haben beispielsweise die Landgerichte Augsburg oder Gera entschieden, dass dieser Anspruch nicht besteht. Doch selbst wenn ein Nutzungsersatz angerechnet wird, lohnt es sich in den meisten FĂ€llen, den Schadensersatzanspruch durchzusetzenâ, erklĂ€rt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Dass dieser Schadensersatzanspruch besteht, haben inzwischen zahlreiche Gerichte entschieden, da VW die KĂ€ufer durch die Abgasmanipulationen vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt habe. âSchadensersatzansprĂŒche können in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden, bevor sie verjĂ€hrenâ, so Dr. Hartung.