Abgasskandal: Schadensersatz für Käufer eines VW Touran – LG Frankfurt 2-33 O 192/18

Immer mehr Gerichte entscheiden im VW-Abgasskandal zu Gunsten der geschädigten Verbraucher. Auch das Landgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 12. November 2018 VW zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Az.: 2-33 O 192/18).

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Vor dem Landgericht Frankfurt a.M. ging es um die Klage einer Käufers, der 2014 einen VW Touran 2,0 TDI gebraucht für ca. 22.800 Euro erworben hatte. In dem Diesel war der Motor EA 189 mit der sog. Schummel-Software verbaut. Nach Bekanntwerden des Abgasskandal und dem verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt ließ der Käufer 2016 das Software-Update aufspielen. Im März 2018 verlangte er schließlich die Rückabwicklung des Kaufvertrags und bekam vor dem Frankfurter Landgericht recht.

Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass VW den Kläger durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Selbst wenn der Vorstand nichts von den Abgasmanipulationen gewusst haben sollte, müsse sich Volkswagen die schadensstiftenden Handlungen der Mitarbeiter zurechnen lassen und sei schadensersatzpflichtig, so das LG Frankfurt. Dem stehe nicht entgegen, dass bereits ein Software-Update bei dem Fahrzeug aufgespielt wurde. Der Kläger könne den VW Touran daher zurückgeben und habe Anspruch auf die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Unterm Strich muss VW Schadensersatz in Höhe von rund 19.300 Euro zahlen.

„Die Entscheidung des LG Frankfurt ist noch nicht rechtskräftig. Sie zeigt aber, dass gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchsetzen zu können. Immer mehr Gerichte halten VW aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung für schadensersatzpflichtig“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung können durch den Dieselskandal geschädigte Autokäufer nutzen und noch rechtzeitig Schadensersatzansprüche gegen VW geltend machen. Da die Forderungen zum Jahresende verjähren können, sollten die Ansprüche jetzt geltend gemacht werden.

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