VW muss einem Käufer eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan Schadensersatz leisten. Das Landgericht Stuttgart entschied mit Urteil vom 28. Dezember 2018, dass VW den Tiguan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss.
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Der Kläger hatte den VW Tiguan 2,0 Liter TDI im Jahr 2012 zum Preis von knapp 32.000 Euro gebraucht gekauft. In dem Fahrzeug ist der von den Abgasmanipulationen betroffene Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut. „Der VW Tiguan unseres Mandanten hat aufgrund der Abgasmanipulationen die Voraussetzungen für die Typengenehmigung nicht erfüllt und die Grenzwerte bei den Emissionen nicht eingehalten. Hätte unser Mandant von den Manipulationen gewusst, hätte er den Pkw nicht gekauft. Daher haben wir auf Rückabwicklung des Kaufvertrags und Erstattung des Kaufpreises geklagt. Das Landgericht Stuttgart hat unserer Klage weitgehend stattgegeben. Allerdings darf VW eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer einbehalten. Unser Mandant ist knapp 65.000 Kilometer mit dem Fahrzeug gefahren und muss sich dafür einen Nutzungsersatz von rund 6.900 Euro anrechnen lassen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.
Wie auch zahlreiche andere Gerichte kam das Landgericht Stuttgart zu der Überzeugung, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und daher schadensersatzpflichtig sei. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sei über das Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen getäuscht worden. Durch das Verschweigen der unzulässigen Abschalteinrichtung sei die Einhaltung der zulässigen Emissionswerte vorgespiegelt und die EU-Typengenehmigung erschlichen worden. Ein Käufer habe selbstverständlich die Erwartung, dass er ein Fahrzeug erwirbt, dem nicht der Verlust der Zulassung droht. Das sei für den Wert des Fahrzeugs und für die Kaufentscheidung ein wesentliches Kriterium, führte das LG Stuttgart aus. Schon aufgrund des drohenden Verlusts der Zulassung sei es unwahrscheinlich, dass ein Verbraucher ein solches Fahrzeug kaufe würde.
VW sei bewusst gewesen, dass die Typengenehmigung aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung hätte widerrufen werden können und habe angesichts der hohen Stückzahl der produzierten Motoren einen enormen Schaden in Kauf genommen. „Die Inkaufnahme eines derartigen Schadens zum Zwecke des Gewinnstrebens enthält ein hohes Maß an Skrupellosigkeit“, fand das LG Stuttgart deutliche Worte. VW habe die Käufer vorsätzlich geschädigt und müsse sich das Verhalten seiner Repräsentanten auch zurechnen lassen. Daher sei VW zum Schadensersatz verpflichtet, so das LG Stuttgart.
„VW kann sich im Abgasskandal nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen engschieden, dass Volkswagen zum Schadensersatz verpflichtet ist. Schadensersatzansprüche lassen sich in vielen Fällen nach wie vor geltend machen, weil die Verjährung vielfach noch nicht eingetreten ist“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.
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