Die Porsche AG ist einem KĂ€ufer eines von Abgasmanipulationen betroffenen Porsche Macan S Diesel zum Schadensersatz verpflichtet. Das hat das Landgericht Erfurt mit Urteil vom 14. Juni 2019 entschieden (Az.: 10 O 783/18).
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Der KlĂ€ger hatte den Porsche Macan S mit 3,0 Liter V6-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6 im Jahr 2014 gekauft. Etwa zwei Jahre spĂ€ter bot Porsche ein freiwilliges Update bei dem Modell an, ehe das Kraftfahrt-Bundesamt wegen einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung im Mai 2018 einen verpflichtenden RĂŒckruf anordnete. Der KlĂ€ger lieĂ die Updates nicht aufspielen, da er nachteilige Auswirkungen auf den Motor befĂŒrchtete. Stattdessen machte er SchadensersatzansprĂŒche geltend.
Das LG Erfurt entschied, dass die Porsche AG dem KlĂ€ger Schadensersatz fĂŒr alle SchĂ€den, die aus der Verwendung der unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung resultieren, leisten muss.
Porsche habe den KlĂ€ger durch das arglistige Inverkehrbringen eines mangelhaften Fahrzeugs unter Geheimhaltung der bewusst eingebauten Abschalteinrichtung vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt. Die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs ergebe sich schon aus dem RĂŒckruf des Kraftfahrt-Bundesamtes, so das LG Erfurt. FĂŒr die KĂ€ufer habe die Gefahr bestanden, dass die Abschalteinrichtung bei der nĂ€chsten Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel eingestuft wird und das Fahrzeug deshalb durchfĂ€llt oder die Behörden die Zulassung entziehen. FĂŒr den KlĂ€ger sei die Nutzbarkeit des Fahrzeugs daher nicht gewĂ€hrleistet.
Zudem habe sich Porsche die Typengenehmigung nach der Schadstoffklasse 6 nur durch die unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung erschlichen, da die Grenzwerte ansonsten nicht eingehalten worden wĂ€ren. Porsche habe die manipulierten Fahrzeuge vorsĂ€tzlich in den Verkehr gebracht und die KĂ€ufer getĂ€uscht. Diese TĂ€uschung sei auch kausal fĂŒr die Kaufentscheidung gewesen, die der KlĂ€ger bei Kenntnis der Abgasmanipulationen so nicht getroffen hĂ€tte. Daher sei ihm schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden und Porsche habe sich schadensersatzpflichtig gemacht, entschied das LG Erfurt.
âMehrere Gerichte haben inzwischen entschieden, dass Porsche die KĂ€ufer aufgrund der Abgasmanipulationen vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt hat und zum Schadensersatz verpflichtet ist. Es bestehen daher gute Chancen, AnsprĂŒche gegen Porsche oder auch den HĂ€ndler durchzusetzenâ, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.