Abgasskandal: Schadensersatz beim Porsche Macan – LG Dortmund 12 O 262/17

Wie schon die Landgerichte Stuttgart und Kiel hĂ€lt auch das Landgericht Dortmund Porsche im Abgasskandal fĂŒr schadensersatzpflichtig. Dies stellte es mit Urteil vom 15. Januar 2019 fest (Az.: 12 O 262/17).

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Vor dem Landgericht Dortmund ging es um die Klage eines Verbrauchers, der im Dezember 2014 einen Porsche Macan S Diesel fĂŒr rund 85.000 Euro gekauft hatte. Schon 2016 wurde festgestellt, dass die Grenzwerte fĂŒr den Ausstoß von Stickoxiden zum Teil deutlich ĂŒberschritten wurden. Porsche leitete daraufhin eine freiwillige RĂŒckrufaktion fĂŒr die betroffenen Fahrzeuge ein. Dennoch stellte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beim Porsche Macan mit dem 3-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6 unzulĂ€ssige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung fest und ordnete einen verpflichtenden RĂŒckruf an.

Das Landgericht Dortmund sah in der Verwendung der unzulĂ€ssigen Abschalteirichtungen eine vorsĂ€tzliche sittenwidrige SchĂ€digung der Kunden. Daher sei Porsche zum Schadensersatz verpflichtet. Dass das Fahrzeug mangelhaft sei, ergebe sich schon daraus, dass das KBA unzulĂ€ssige Abschalteinrichtungen entdeckt und deren Beseitigung gefordert habe. Die EU-Typengenehmigung nach der Schadstoffklasse Euro 6 sei durch die Verwendung der unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtungen erschlichen worden, da die Grenzwerte fĂŒr den Emissionsausstoß ohne diese Abschalteinrichtungen nicht erreicht worden wĂ€ren, so das LG Dortmund. Durch das Verschweigen der Abschalteinrichtungen sei dem KlĂ€ger vorgespiegelt worden, dass er ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Fahrzeug erwerbe. Diese irrefĂŒhrenden Angaben hĂ€tten auch Einfluss auf die Kaufentscheidung gehabt.

„Auch wenn die Urteile noch nicht rechtskrĂ€ftig sind, zeigen sie, dass gute Aussichten bestehen, im Abgasskandal SchadensersatzansprĂŒche gegen Porsche durchzusetzen. Das gilt nicht nur fĂŒr den Macan, sondern auch fĂŒr den Cayenne, der ebenfalls von einem RĂŒckruf wegen unzulĂ€ssiger Abschalteinrichtungen betroffen ist“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. SchadensersatzansprĂŒche gegen Porsche sind noch nicht verjĂ€hrt.

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