Im Abgasskandal hat das Landgericht Wuppertal die Porsche AG und die Audi AG zum Schadensersatz verurteilt. Mit Urteil vom 7. August 2019 hat das LG Wuppertal entschieden, dass sie als Gesamtschuldner einen Porsche Cayenne Diesel zurĂŒcknehmen und der KlĂ€gerin den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten mĂŒssen (Az.: 3 O 426/18).
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Die KlĂ€gerin hatte im Mai 2016 den Porsche Cayenne Diesel mit einem 3-Liter-V6-Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 fĂŒr rund 81.000 Euro gekauft. Aufgrund einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung ordnetet das Kraftfahrt-Bundesamt einen verpflichtenden RĂŒckruf an. Nachdem die KlĂ€gerin von der Porsche AG ĂŒber den RĂŒckruf informiert worden war, machte sie SchadensersatzansprĂŒche geltend, da sie den SUV nicht gekauft hĂ€tte, wenn sie von der unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung Kenntnis gehabt hĂ€tte.
Das LG Wuppertal gab der Klage weitgehend statt. Die KlĂ€gerin sei vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt worden und habe daher Anspruch auf Schadensersatz. In dem Porsche Cayenne sei eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung verbaut gewesen. Dadurch habe das Fahrzeug bei Abschluss des Kaufvertrags nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen. Es liege auf der Hand, dass ein verstĂ€ndiger AutokĂ€ufer kein Fahrzeug kaufen wĂŒrde, bei dem der Hersteller die Typengenehmigung durch TĂ€uschung erschlichen habe und befĂŒrchtet werden muss, dass die Zulassung entzogen wird.
Audi habe den Motor mit der unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung entwickelt und in den Verkehr gebracht, Porsche habe die Motoren in diverse Modelle eingebaut und diese Fahrzeuge in den Verkehr gebracht. Dadurch seien beide letztlich gemeinsam dafĂŒr verantwortlich, dass Fahrzeuge mit diesem Motor verkauft wurden und die KlĂ€gerin geschĂ€digt wurde, so das LG Wuppertal.
Die KlĂ€gerin sei arglistig getĂ€uscht worden und diese TĂ€uschung sei auch kausal fĂŒr den Abschluss des ungewollten Kaufvertrags. Der Kaufvertrag mĂŒsse deshalb rĂŒckabgewickelt werden. Die KlĂ€gerin kann ihren Porsche Cayenne zurĂŒckgeben und erhĂ€lt den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung fĂŒr die gefahrenen Kilometer zurĂŒck. Unterm Strich bleiben rund 76.000 Euro.
âFahrzeuge mit einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung sind mangelhaft und die KĂ€ufer haben Anspruch auf Schadensersatz. Das hat der BGH in einem Hinweisbeschluss Anfang des Jahres klargestelltâ, erklĂ€rt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Inzwischen liegen immer mehr Urteile gegen Porsche vor, die zeigen, dass es sich lohnt SchadensersatzansprĂŒche geltend zu machen. âDas gilt nicht nur fĂŒr den Porsche Cayenne oder Porsche Macan, sondern auch fĂŒr den VW Touareg und diverse Audi-Modelle mit dem 3-Liter-Dieselmotorâ, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.