Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte im MĂ€rz 2020 den RĂŒckruf fĂŒr den Porsche Cayenne 4,2 Liter TDI mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund fĂŒr den verpflichtenden RĂŒckruf war eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung, die entfernt werden muss. Mit Urteil vom 25. August hat das Landgericht Aachen deshalb einem betroffenen Porsche-KĂ€ufer Schadenersatz zugesprochen (Az.: 10 O 183/20).
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Der KlĂ€ger hatte in dem zu Grunde liegenden Fall den RĂŒckruf fĂŒr seinen im Jahr 2015 gekauften Porsche Cayenne im April 2020 unter dem Code ALA1 erhalten. Eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung sollte entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden. Dass nicht nur die langfristigen Auswirkungen eines solchen Updates auf den Motor ungewiss sind, sondern in der Regel auch ein erheblicher Wertverlust mit dem RĂŒckruf einhergeht, musste der Porsche-KĂ€ufer erfahren, als er seinen SUV bei einem Porsche-HĂ€ndler in Zahlung geben wollte. Der bot ihm nur rund 55.000 Euro fĂŒr das Fahrzeug und damit nicht einmal die HĂ€lfte des ursprĂŒnglichen Kaufpreises.
Das war dem KĂ€ufer zu wenig. Er machte SchadensersatzansprĂŒche geltend. Da Porsche den Motor mit der unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung nicht selbst gebaut, sondern von der Konzernschwester Audi bezogen hat, machte der KlĂ€ger seine AnsprĂŒche gegen die Audi AG geltend. Mit Erfolg.
Die Audi AG habe den Motor entwickelt und hergestellt. Daher sei sie auch fĂŒr die Verwendung der unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung verantwortlich. Der KlĂ€ger sei dadurch vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt worden und habe daher Anspruch auf Schadensersatz, entschied das LG Aachen. Der Kaufvertrag mĂŒsse rĂŒckabgewickelt werden. Gegen RĂŒckgabe des Fahrzeugs mĂŒsse Audi den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung fĂŒr die gefahrenen Kilometer erstatten. Unterm Strich erhĂ€lt der KlĂ€ger somit knapp 98.000 Euro und damit deutlich mehr als der Porsche-HĂ€ndler ihm geboten hatte.
âUnzulĂ€ssige Abschalteinrichtungen stellen einen Mangel dar und die KĂ€ufer haben Anspruch auf Ersatz. Das hat der BGH bereits Anfang 2019 klargestellt. Ende April machte die EuGH-GeneralanwĂ€ltin Eleanor Sharpston deutlich, dass sie Abschalteinrichtungen grundsĂ€tzlich fĂŒr unzulĂ€ssig hĂ€lt, wenn sie im Realbetrieb zu einem höheren EmissionsausstoĂ fĂŒhren. Vor diesem Hintergrund bestehen gute Chancen, SchadensersatzansprĂŒche durchzusetzenâ, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRĂLLMANN RechtsanwĂ€lte.
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