Die Daimler AG wurde im Abgasskandal ein weiteres Mal vom Landgericht Stuttgart zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 16. Dezember 2020 entschied das LG Stuttgart, dass Daimler einen Mercedes E 250 4Matic aufgrund der Verwendung einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung fĂŒr die gefahrenen Kilometer erstatten muss (Az.: 46 O 73/20).
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten RechtsanwÀlten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Der KlĂ€ger hatte den Mercedes E 250 BT 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 6 im Jahr 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. Bei dem Fahrzeug kommt die KĂŒhlmittel-Solltemperatur-Regelung zum Einsatz. Diese sorgt in AbhĂ€ngigkeit von Ă€uĂeren Parametern fĂŒr die Reduzierung des Stickoxid-AusstoĂes. Diese Ă€uĂeren Bedingungen liegen insbesondere im Testmodus des NEFZ vor. Im realen Fahrbetrieb herrschen diese Bedingungen jedoch wesentlich seltener, was einen Anstieg des Stickoxid-AusstoĂes zur Folge hat.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat zwar keinen verpflichtenden RĂŒckruf fĂŒr das Mercedes-Modell des KlĂ€gers angeordnet, Daimler hat aber ein freiwilliges Software-Update angeboten. Der KlĂ€ger machte schlieĂlich SchadenersatzansprĂŒche wegen der Verwendung unzulĂ€ssiger Abschalteinrichtungen geltend. Neben der KĂŒhlmittel-Solltemperatur-Regelung kĂ€men noch weitere unzulĂ€ssige Funktionen wie z.B. ein Thermofenster zum Einsatz.
Die Klage hatte vor dem LG Stuttgart Erfolg. Durch die Verwendung einer unzulÀssigen Abschalteinrichtung habe Daimler den KlÀger vorsÀtzlich sittenwidrig geschÀdigt und sei zum Schadenersatz verpflichtet, entschied das Gericht.
Die KĂŒhlmittel-Solltemperatur-Regelung sei ĂŒberwiegend bei Ă€uĂeren Bedingungen aktiv, die zwar im PrĂŒfzyklus vorliegen, jedoch nur selten im realen StraĂenverkehr. Daher stelle sie eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung dar, fĂŒhrte das LG Stuttgart aus.
Dem KlĂ€ger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Es sei davon auszugehen, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hĂ€tte. Der Kaufvertrag sei daher rĂŒckabzuwickeln, entschied das Gericht.
Nur einen Tag spĂ€ter hat auch der EuropĂ€ische Gerichtshof zu Abschalteinrichtungen entschieden. Mit Urteil vom 17. Dezember 2020 stellte der EuGH klar, dass Abschalteinrichtungen grundsĂ€tzlich unzulĂ€ssig sind, wenn sie nicht dem unmittelbaren Schutz des Motors vor BeschĂ€digung dienen. âDamit wurde das Urteil des Landgerichts Stuttgart noch untermauert. Der EuGH ging sogar noch einen Schritt weiter und stellte fest, dass Funktionen, die den Motor nur vor VerschleiĂ schĂŒtzen sollen, ebenfalls nicht zulĂ€ssig sind. Damit sind auch die vielfach verwendeten Thermofenster unzulĂ€ssige Abschalteinrichtungen. Die Chancen, SchadenersatzansprĂŒche gegen Daimler durchzusetzen, sind damit weiter gestiegenâ, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRĂLLMANN RechtsanwĂ€lte.
Die Kanzlei BRĂLLMANN RechtsanwĂ€lte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose ErsteinschĂ€tzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.