Abgasskandal: Schadenersatz bei Mercedes C 200 CDI – LG Stuttgart 10 O 126/20

Immer hĂ€ufiger wird Daimler im Abgasskandal wegen der Verwendung der sog. KĂŒhlmittel-Sollwert.-Temperaturregelung zu Schadensersatz verurteilt. So stufte nun auch das Landgericht Stuttgart diese Funktion als unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung ein. Daimler sei daher zum Schadensersatz verpflichtet, entschied das LG Stuttgart mit Urteil vom 27. August 2020 (Az.: 10 O 126/20).

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Der KlĂ€ger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte 2013 einen Mercedes C 200 CDI mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 als Gebrauchtwagen gekauft. Rund sechs Jahre spĂ€ter, im September 2019, bot Daimler im Rahmen einer freiwilligen sog. Service-Maßnahme ein Software-Update an. Der KlĂ€ger machte allerdings SchadenersatzansprĂŒche wegen der Verwendung unzulĂ€ssiger Abschalteinrichtungen, u.a. der KĂŒhlmittel-Solltemperatur-Regelung geltend. Diese Funktion sorgt dafĂŒr, dass der Stickoxid-Ausstoß auf dem PrĂŒfstand reduziert wird, wĂ€hrend sie im realen Straßenverkehr kaum aktiv ist und die Emissionswerte steigen.

Das LG Stuttgart kam zu der Überzeugung, dass diese Funktion eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung darstelle. Der KlĂ€ger sei durch die Verwendung dieser Abschalteinrichtung vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz, entschied das LG Stuttgart. Gegen RĂŒckgabe des Fahrzeugs könne er von Daimler die Erstattung des Kaufpreises abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung verlangen.

Den Vorwurf einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung habe Daimler nicht hinreichend widerlegen können, so das LG Stuttgart. Dabei bezog sich das Gericht auch auf die Äußerungen der EuGH-GeneralanwĂ€ltin Eleanora Sharpston vom 30. April 2020. Sie hatte  deutlich gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsĂ€tzlich fĂŒr unzulĂ€ssig hĂ€lt, wenn sie zu einem höheren Schadstoffausstoß im realen Straßenverkehr fĂŒhren. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen zum unmittelbaren Schutz des Motors vor BeschĂ€digung zulĂ€ssig. Eine solche Ausnahme ist nach Überzeugung des LG Stuttgart bei der KĂŒhlmittel-Sollwert-Temperaturregelung nicht gegeben.

„Die KĂŒhlmittel-Sollwert-Temperaturregelung wird von Daimler in verschiedenen Modellen eingesetzt. FĂŒr einige Modelle gab es deshalb einen verpflichtenden RĂŒckruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt, fĂŒr andere nicht. Die Gerichte kommen jedoch zunehmend zu der Überzeugung, dass es sich dabei um eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung handelt und Daimler schadensersatzpflichtig ist“, sagt Rechtanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte.

Mit dem OLG Naumburg hat inzwischen auch ein Oberlandesgericht entschieden, dass Daimler mit der KĂŒhlmittel-Sollwert-Temperaturregelung eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung eingesetzt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist (Az.: 8 U 8/20). Dabei ging es um einen Mercedes GLK 220 CDI 4Matic, fĂŒr den ein RĂŒckruf des KBA vorlag.

Die Kanzlei BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose ErsteinschĂ€tzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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