Immer hĂ€ufiger wird Daimler im Abgasskandal wegen der Verwendung der sog. KĂŒhlmittel-Sollwert.-Temperaturregelung zu Schadensersatz verurteilt. So stufte nun auch das Landgericht Stuttgart diese Funktion als unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung ein. Daimler sei daher zum Schadensersatz verpflichtet, entschied das LG Stuttgart mit Urteil vom 27. August 2020 (Az.: 10 O 126/20).
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten RechtsanwÀlten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Der KlĂ€ger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte 2013 einen Mercedes C 200 CDI mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 als Gebrauchtwagen gekauft. Rund sechs Jahre spĂ€ter, im September 2019, bot Daimler im Rahmen einer freiwilligen sog. Service-MaĂnahme ein Software-Update an. Der KlĂ€ger machte allerdings SchadenersatzansprĂŒche wegen der Verwendung unzulĂ€ssiger Abschalteinrichtungen, u.a. der KĂŒhlmittel-Solltemperatur-Regelung geltend. Diese Funktion sorgt dafĂŒr, dass der Stickoxid-AusstoĂ auf dem PrĂŒfstand reduziert wird, wĂ€hrend sie im realen StraĂenverkehr kaum aktiv ist und die Emissionswerte steigen.
Das LG Stuttgart kam zu der Ăberzeugung, dass diese Funktion eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung darstelle. Der KlĂ€ger sei durch die Verwendung dieser Abschalteinrichtung vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz, entschied das LG Stuttgart. Gegen RĂŒckgabe des Fahrzeugs könne er von Daimler die Erstattung des Kaufpreises abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung verlangen.
Den Vorwurf einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung habe Daimler nicht hinreichend widerlegen können, so das LG Stuttgart. Dabei bezog sich das Gericht auch auf die ĂuĂerungen der EuGH-GeneralanwĂ€ltin Eleanora Sharpston vom 30. April 2020. Sie hatte deutlich gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsĂ€tzlich fĂŒr unzulĂ€ssig hĂ€lt, wenn sie zu einem höheren SchadstoffausstoĂ im realen StraĂenverkehr fĂŒhren. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen zum unmittelbaren Schutz des Motors vor BeschĂ€digung zulĂ€ssig. Eine solche Ausnahme ist nach Ăberzeugung des LG Stuttgart bei der KĂŒhlmittel-Sollwert-Temperaturregelung nicht gegeben.
âDie KĂŒhlmittel-Sollwert-Temperaturregelung wird von Daimler in verschiedenen Modellen eingesetzt. FĂŒr einige Modelle gab es deshalb einen verpflichtenden RĂŒckruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt, fĂŒr andere nicht. Die Gerichte kommen jedoch zunehmend zu der Ăberzeugung, dass es sich dabei um eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung handelt und Daimler schadensersatzpflichtig istâ, sagt Rechtanwalt Frederick M. Gisevius, BRĂLLMANN RechtsanwĂ€lte.
Mit dem OLG Naumburg hat inzwischen auch ein Oberlandesgericht entschieden, dass Daimler mit der KĂŒhlmittel-Sollwert-Temperaturregelung eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung eingesetzt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist (Az.: 8 U 8/20). Dabei ging es um einen Mercedes GLK 220 CDI 4Matic, fĂŒr den ein RĂŒckruf des KBA vorlag.
Die Kanzlei BRĂLLMANN RechtsanwĂ€lte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose ErsteinschĂ€tzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.