Abgasskandal – Schadenersatz bei Mercedes B-Klasse

Daimler hat im Abgasskandal eine weitere Niederlage am Landgericht Stuttgart kassiert. Mit Urteil vom 29. Oktober 2020 entschied das LG Stuttgart, dass die Daimler AG einen Mercedes B 200 CDI zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten muss (Az.: 29 O 319/20).

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Der KlĂ€ger in dem Fall hatte den Mercedes B 200 CDI BlueEfficiency im Mai 2012 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug wird der Motor OM 651 mit der Abgasnorm Euro 5 verwendet. Der KlĂ€ger ist der Auffassung, dass in seinem Fahrzeug unzulĂ€ssige Abschalteirichtungen, u.a. ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, zum Einsatz kommen und machte SchadenersatzansprĂŒche geltend.

Die Klage hatte vor dem LG Stuttgart Erfolg. Daimler habe ein Fahrzeug mit einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht. Der Pkw erfĂŒlle daher die Voraussetzungen fĂŒr die Typengenehmigung nicht. Durch die Verwendung des Thermofensters halte das Fahrzeug die Grenzwerte fĂŒr den Stickoxid-Ausstoß unter normalen Betriebsbedingungen nicht ein. Die Grenzwerte wĂŒrden nur unter Laborbedingungen nicht aber im realen Straßenbetrieb eingehalten, so das LG Stuttgart. Daimlers Argumentation, dass die Grenzwerte nur im PrĂŒfmodus eingehalten werden mĂŒssen, erteilte das Gericht eine klare Absage.

Abschalteinrichtungen wie ein Thermofenster bei der AbgasrĂŒckfĂŒhrung seien nur in AusnahmefĂ€llen erlaubt. Diese Ausnahmeregelungen seien sehr eng auszulegen, erklĂ€rte das LG Stuttgart in Anlehnung an die AusfĂŒhrungen der EuGH-GeneralanwĂ€ltin Eleanor Sharpston vom 30. April. Diese hatte klargestellt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsĂ€tzlich fĂŒr unzulĂ€ssig hĂ€lt, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß fĂŒhren. Ausnahmen seien nur in engen Grenzen zum unmittelbaren Schutz des Motors vor BeschĂ€digung zulĂ€ssig.

Ein solcher Ausnahmetatbestand sei bei einer Funktion, die die Effizienz eines Emissionskontrollsystems schon bei Temperaturen unter 20 Grad reduziere und weiter mindere, nicht erfĂŒllt, machte das LG Stuttgart deutlich. Zudem habe Daimler auch nicht dargelegt, dass diese Reduktion aus GrĂŒnden des Motorschutzes zwingend erforderlich ist.

Aufgrund der unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung hĂ€tte dem Fahrzeug die Zulassung entzogen werden können. Bei Kenntnis dieser UmstĂ€nde hĂ€tte der KlĂ€ger das Fahrzeug sehr wahrscheinlich nicht erworben. Der Schaden sei ihm schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden, der daher rĂŒckabzuwickeln sei, entschied das LG Stuttgart. Heißt: Daimler muss den Mercedes B 200 CDI des KlĂ€gers zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten.

„Die verbraucherfreundlichen Urteile im Mercedes-Abgasskandal hĂ€ufen sich. Zuletzt haben mit dem OLG Naumburg und dem OLG Köln auch zwei Oberlandesgerichte Daimler wegen vorsĂ€tzlicher sittenwidriger SchĂ€digung verurteilt. Das zeigt, dass die Chancen auf Schadenersatz fĂŒr geschĂ€digte Mercedes-Kunden weiter steigen“, sagt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose ErsteinschĂ€tzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

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