Bei Schadensersatzklagen im Abgasskandal muss die Rechtsschutzversicherung in den meisten Fällen leisten. „Sie kann ihre Eintrittspflicht in der Regel nicht mit einem Hinweis auf mangelnde Erfolgsaussichten verweigern. Zumal gute Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche im Abgasskandal auch durchzusetzen. Nicht nur gegen VW, sondern auch gegen andere Autohersteller“, sagt Rechtsanwalt Ulf Grambusch, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei Hartung Rechtsanwälte.
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Die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung bei Klagen im Abgasskandal hat das OLG Düsseldorf bereits mit Beschluss vom 21.09.2017 bestätigt (Az.: I-4 U 87/17). In dem zu Grunde liegenden Fall hatte eine Rechtsschutzversicherung einem Versicherungsnehmer die Deckungszusage bei einer Schadensersatzklage im Abgasskandal gegen VW verweigert. Dies begründete sie damit, dass keine ausreichenden Erfolgsaussichten bestünden.
Dieser Argumentation erteilte das OLG Düsseldorf eine deutliche Absage, da eine ganze Reihe von Gerichtsurteilen bestätigen, dass die geschädigten Käufer Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen den Autohersteller haben. Die Rechtsschutzversicherung müsse daher eintreten.
In dem Fall aus dem Jahr 2017 ging es noch um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei einem von Abgasmanipulationen betroffenen VW Sharan mit dem Dieselmotor des Typs EA 189. Inzwischen hat der Abgasskandal weitere Wellen geschlagen. So wurden z.B. auch bei den größeren 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 897 und EA 896, die bei diversen Modellen von Audi oder Porsche verwendet werden, inzwischen unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt. Auch beim Motor des Typs EA 288, Nachfolgemodell des EA 189 gibt es inzwischen den Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Zudem hat sich der Abgasskandal auch auf andere Autobauer ausgeweitet. Diverse Mercedes-Modelle wurden inzwischen zurückgerufen, auch Opel-Fahrzeuge sind von einem Rückruf betroffen.
Auch in diesen Fällen können geschädigte Autokäufer Schadensersatzansprüche geltend machen. „Verschiedene Gerichtsurteile, z.B. gegen Daimler, Audi oder Porsche belegen, dass hinreichende Erfolgsaussichten bestehen. Daher kann eine Rechtsschutzversicherung entsprechend der Entscheidung des OLG Düsseldorf auch hier nicht die Deckungszusage verweigern“, so Rechtsanwalt Grambusch.
Zudem wies das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss auch darauf hin, dass es dem Versicherungsnehmer nicht zuzumuten sei, trotz hinreichender Erfolgsaussichten mit der Geltendmachung seiner Ansprüche abzuwarten.
„Sollte sich die Rechtsschutzversicherung bei einer beabsichtigen Klage im Abgasskandal dennoch querstellen, machen wir Ihre Ansprüche gegen den Versicherer geltend“, so Rechtsanwalt Grambusch.
Die Kanzlei Hartung Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal.