VW musste im Abgasskandal praktisch vor der eigenen Haustür eine bittere Niederlage hinnehmen. Mit dem OLG Oldenburg hat ein weiteres Oberlandesgericht mit Urteil vom 2. Oktober 2019 entschieden, dass VW sich im Abgasskandal schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: 5 U 47/19).
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Damit hat das OLG Oldenburg der Schadensersatzklage einer VW-Käuferin weitgehend stattgegeben. Die Frau hatte im Jahr 2014 einen VW Golf VI Diesel gekauft. Das Fahrzeug gehört zu den Modellen mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 und ist dementsprechend vom Abgasskandal betroffen. Die Klägerin ließ 2017 zwar das Software-Update aufspielen, machte aber auch Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen geltend.
Ihre Klage hatte bereits in erster Instanz vor dem Landgericht Oldenburg Erfolg. Das OLG Oldenburg bestätigte im Berufungsverfahren das erstinstanzliche Urteil im Wesentlichen. Die Klägerin sei von VW vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe einen Anspruch auf Schadensersatz. VW habe den Motor mit der Manipulations-Software entwickelt und in den Verkehr gebracht und die Klägerin dadurch getäuscht. Denn bei Kenntnis der Abgasmanipulation hätte die Klägerin das Fahrtzeug nicht gekauft, so das OLG Oldenburg. VW habe das mangelhafte Fahrzeug vorsätzlich und zur Täuschung der Kunden in den Verkehr gebracht. Dieses Verhalten sei auch als sittenwidrig zu bewerten, so das OLG weiter.
Aufgrund der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung habe die Klägerin Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. VW müsse den Golf zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Bemerkenswert: Die Klägerin habe zudem Anspruch auf Zinsen ab Vertragsschluss. Das Geld, das sie für das Auto ausgegeben habe, habe sie schließlich nicht anderweitig nutzen können, so das OLG Oldenburg. „Dass das Gericht den Zinsanspruch bereits ab Kaufpreiszahlung zugesprochen hat, ist für die Klägerin besonders erfreulich. So wird der Abzug der Nutzungsentschädigung zum Teil wieder ausgeglichen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Immer mehr Oberlandesgerichte entscheiden, dass VW im Abgasskandal Schadensersatz leisten muss. Ähnliche Urteile gibt es beispielsweise auch von den Oberlandesgerichten Karlsruhe, Koblenz, Köln, Frankfurt oder Hamm. „Das zeigt, dass hervorragende Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Schadensersatzansprüche gegen VW können in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden.