Abgasskandal – OLG Karlsruhe will Gutachten zu 3-Liter-Motoren EA 897 und EA 896 einholen

Ein Hinweisbeschluss des OLG Karlsruhe hat es in sich und könnte den VW-Abgasskandal auch auf Fahrzeuge mit 3 Liter Dieselmotoren des Typs EA 897 bzw. des VorgĂ€ngers EA 896 mit der Abgasnorm Euro 5 ausweiten. Das OLG Karlsruhe hat mit Hinweisbeschluss vom 22.08.2019 angekĂŒndigt, ein SachverstĂ€ndigengutachten einzuholen, um zu klĂ€ren, ob in den Motoren eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung verwendet wird.

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Vor dem OLG Karlsruhe waren die Schadensersatzklagen zweier Audi-Fahrer gelandet. Sie machen gegen die Volkswagen AG SchadensersatzansprĂŒche wegen vorsĂ€tzlicher sittenwidriger SchĂ€digung geltend. In ihren Fahrzeugen, einem Audi Q5 V6 3,0 l TDI bzw. Audi A4 3,0 l TDI jeweils mit der Abgasnorm Euro 5, sei die Motorsteuerung mit einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung versehen, die im regulĂ€ren Straßenverkehr zu einem erhöhten Schadstoffausstoß fĂŒhre. Bemerkenswert: FĂŒr beide Fahrzeuge liegt bislang kein verpflichtender RĂŒckruf des Kraftfahrt-Bundesamtes vor. Allerdings hat der Hersteller sich freiwillig bereit erklĂ€rt, ab Sommer 2016 ein Software-Update bereitzustellen.

Die Klagen hatten in der ersten Instanz vor dem Landgericht Heidelberg (Az. 17 U 257/18) und dem Landgericht Karlsruhe (Az. 17 U 294/18) keinen Erfolg. Das OLG Karlsruhe sah das nun anders. Nach Auffassung des 17. Zivilsenats kommt eine Haftung der Volkswagen AG in beiden FĂ€llen in Betracht, auch wenn sie nicht Herstellerin der Fahrzeuge bzw. Motoren ist. Denn die Entscheidung, eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung in einer Vielzahl von Fahrzeugen unterschiedlicher Marken zu verwenden, habe eine große Tragweite und spreche dafĂŒr, dass der Konzern-Vorstand involviert gewesen ist.

FĂŒr die beiden Motoren des Typs EA 897 und EA 896 mit der Abgasnorm Euro 5 sei daher ein SachverstĂ€ndigengutachten einzuholen, um zu prĂŒfen, ob eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung verwendet wurde, so das OLG Karlsruhe. Der Senat geht außerdem davon aus, dass eine Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung vorliegt. VW mĂŒsse detailliert darlegen, dass dieses Abschalteinrichtung aus MotorschutzgrĂŒnden ausnahmsweise zulĂ€ssig ist. Bereits die Untersuchungskommission „Volkswagen“ des Bundesverkehrsministeriums habe ermittelt, dass der Stickoxid-Ausstoß bei diesem Motor im Straßenverkehr um da 6,2-fache ĂŒberhöht war, was fĂŒr eine Abschalteinrichtung spreche. In diesem Zusammenhang hatte die Kommission bereits Zweifel an der ZulĂ€ssigkeit des Thermofenster geĂ€ußert, so das OLG Karlsruhe.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bereits Fahrzeuge der Marken VW, Audi und Porsche mit 3-Liter-Dieselmotoren und der Abgasnorm Euro 6 wegen einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung zurĂŒckgerufen.

„Der Motor des Typs EA 897 mit der Abgasnorm Euro 5 wurden bei zahlreichen Modellen von VW, Audi und Porsche verbaut. Sollte dabei eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung verwendet worden sein, wĂ€re dies eine massive Ausweitung des Abgasskandals“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose ErsteinschĂ€tzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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