Abgasskandal OLG Karlsruhe: Schadensersatz, Zinsen und Kreditschutzbrief

Landgerichte und auch Oberlandesgerichte sprechen geschĂ€digten VW-Kunden im Abgasskandal regelmĂ€ĂŸig den Anspruch auf Schadensersatz zu. Inzwischen rĂŒckt bei den Verfahren verstĂ€rkt die Frage des Zinsanspruchs der Verbraucher in den Mittelpunkt. Hier gibt es eine sehr erfreuliche Entscheidung des OLG Karlsruhe. Es entschied mit Urteil vom 19.11.2019, dass der KlĂ€ger Anspruch auf Deliktzinsen hat, d.h. er kann Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises verlangen (Az.: 17 U 146/19).

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„Der Anspruch auf Deliktzinsen kann fĂŒr den geschĂ€digten KĂ€ufer bedeuten, dass er einige tausend Euro mehr erhĂ€lt. Denn dieser Zinsanspruch entsteht schon ab Zahlung des Kaufpreises und nicht erst ab RechtshĂ€ngigkeit. Das kann einen großen Unterschied machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Das zeigte auch der Fall vor dem OLG Karlsruhe. Hier hatte der KlĂ€ger im Jahr 2013 einen VW Touran als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, der spĂ€ter durch den Abgasskandal fĂŒr Negativ-Schlagzeilen sorgte. Der KlĂ€ger hatte den Kauf zum Teil ĂŒber ein Darlehen finanziert und dafĂŒr auch einen Kreditschutzbrief abgeschlossen. Nachdem der Dieselskandal  bekannt geworden war, klagte er u.a. auf RĂŒckabwicklung des Kaufvertrags.

Der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschied, dass der KlĂ€ger Anspruch auf Schadensersatz habe, da er durch die Abgasmanipulationen vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt worden sei. Der KlĂ€ger könne daher gegen RĂŒckgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises verlangen. FĂŒr die gefahrenen Kilometer mĂŒsse er sich allerdings eine NutzungsentschĂ€digung anrechnen lassen.

Der Senat entschied zudem, dass der KlĂ€ger auch Anspruch auf den Ersatz der Kosten fĂŒr den Kreditschutzbrief und auf Deliktzinsen habe. „Hier unterscheidet sich das Urteil von anderen Entscheidungen. Denn der KlĂ€ger kann Zinsen in Höhe von 4 Prozent jĂ€hrlich ab Zahlung der Darlehensraten, also vermutlich ab 2013 verlangen. Da kommt natĂŒrlich im Lauf der Jahre eine ordentliche Summe zusammen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Die Frage des Zinsanspruchs und der NutzungsentschĂ€digung wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt. „Klar ist in den meisten FĂ€llen aber, dass VW sich schadensersatzpflichtig gemacht hat und sehr gute Aussichten bestehen, SchadensersatzansprĂŒche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Hartung. Forderungen gegen VW sollten aber bis Ende 2019 geltend gemacht werden, da ansonsten die VerjĂ€hrung droht.

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