Abgasskandal OLG Hamm 13 U 149/18 – Schadensersatz bei 2016 gekauftem VW Beetle

VW hat im Abgasskandal eine erneute Niederlage vor einem Oberlandesgericht hinnehmen mĂŒssen. Mit Urteil vom 10. September 2019 hat das OLG Hamm entschieden, dass VW der KĂ€uferin eines VW Beetle Schadensersatz wegen vorsĂ€tzlicher sittenwidriger SchĂ€digung leisten muss (Az.: 13 U 149/18).

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„Mit dem OLG Hamm hat ein weiteres Oberlandesgericht im Abgasskandal entschieden, dass VW sich schadensersatzpflichtig gemacht hat. Bemerkenswert an diesem Urteil ist, dass die KlĂ€gerin den VW Beetle erst im November 2016, also etwa ein Jahr nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen, gebraucht gekauft hatte. Das heiße nicht, dass sie von den Abgasmanipulationen Kenntnis hatte. Vielmehr entschied das Gericht, dass sie getĂ€uscht wurde und Anspruch auf Schadensersatz habe“, erklĂ€rt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Die KlĂ€gerin hatte im November 2016 den VW Beetle 1.6 TDI, Erstzulassung November 2014, bei einem VW-VertragshĂ€ndler gebraucht gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs EA 189 mit den manipulierten Abgaswerten eingebaut. Von der Verwendung einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung habe sie nichts gewusst. Bei Kenntnis der Abgasmanipulationen hĂ€tte sie das Fahrzeug nicht gekauft, argumentierte die KlĂ€gerin und machte SchadensersatzansprĂŒche geltend.

In erster Instanz wies das Landgericht Bochum die Klage ab. Durch die umfangreiche Berichterstattung sei der Abgasskandal allgemein bekannt gewesen. Die Abgasmanipulationen mĂŒssten jedem, der erst 2016 ein betroffenes Fahrzeug erwerben wollte, bekannt gewesen sein, so das LG Bochum.

Dieser Argumentation schloss sich das OLG Hamm nicht an. Es entschied, dass die KlĂ€gerin vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt wurde und deshalb Anspruch auf Schadensersatz habe. Der Kaufvertrag sei rĂŒckabzuwickeln. Gegen RĂŒckgabe des Fahrzeugs könne die KlĂ€gerin die Erstattung des Kaufpreises abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung verlangen. Der Schaden sei der KlĂ€gerin schon mit Abschluss eines ungewollten Kaufvertrags entstanden. Sie habe glaubhaft dargelegt, dass sie beim Kauf keine Kenntnis von den Abgasmanipulationen hatte, so das OLG Hamm, das die Revision zugelassen hat.

„Nach den Oberlandesgerichten Köln, Karlsruhe und Koblenz hat nun auch das OLG Hamm im Abgasskandal verbraucherfreundlich entschieden. Gleichzeitig hat es klar gemacht, dass es einem Schadensersatzanspruch nicht im Wege steht, wenn das Auto erst 2016 und damit nach Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft wurde“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Die Chancen SchadensersatzansprĂŒche gegen VW durchzusetzen, stehen besser denn je. In der Regel können die Forderungen bis Ende 2019 geltend gemacht werden.

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