Abgasskandal – LG Krefeld spricht Schadensersatz auch bei Kauf 2016 zu – 2 O 541/19

Auch bei Kauf des Fahrzeugs nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals am 22. September 2015 können noch SchadensersatzansprĂŒche geltend gemacht werden. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Krefeld vom 19. August 2020 (Az.: 2 O 541/19).

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Das Gericht hat entschieden, dass Volkswagen einen vom Abgasskandal betroffenen VW Tiguan mit dem Dieselmotor EA 189 zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten muss. Das Bemerkenswerte an dem Urteil ist, dass der KlĂ€ger den VW Tiguan erst im August 2016, also fast ein Jahr nach Bekanntwerden des Abgasskandals erworben hatte.

FĂŒr KĂ€ufe nach Bekanntwerden des Abgasskandals hatte der BGH Ende Juli entschieden, dass kein Schadensersatzanspruch bestehe, weil VW sein Verhalten ab dem 22. September 2015 geĂ€ndert habe und dem Autobauer keine Sittenwidrigkeit mehr vorgeworfen werden könne (Az.: VI ZR 5/20).

„Wie das Urteil des LG Krefeld zeigt, lassen sich nicht alle FĂ€lle pauschal ĂŒber einen Kamm scheren. Es mĂŒssen immer die Rahmenbedingungen im Einzelfall beachtet werden“, sagt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN RechtanwĂ€lte.

In dem Fall vor dem BGH hatte der KlĂ€ger einen vom Dieselskandal betroffenen VW Touran als Gebrauchtwagen im August 2016 bei einen HĂ€ndler gekauft. Der BGH sprach hier den Schadensersatzanspruch ab, weil KĂ€ufer von gebrauchten VW-Dieselfahrzeugen aufgrund der medialen Berichterstattung ĂŒber die Abgasmanipulationen nicht mehr als selbstverstĂ€ndlich annehmen durften, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht. FĂŒr die Ausnutzung einer entsprechenden Arglosigkeit des KĂ€ufers sei kein Raum mehr gewesen. Daher könne VV zu diesem Zeitpunkt keine Sittenwidrigkeit mehr vorgeworfen werden, so der BGH.

In dem Fall vor dem LG Krefeld verhĂ€lt es sich allerdings anders. Hier hatte der KlĂ€ger im August 2016 einen Neuwagen direkt bei VW erworben. Fast ein Jahr nach Bekanntwerden des Abgasskandals könne wieder eine entsprechende Arglosigkeit unterstellt werden, so das Gericht. Zudem habe VW hier die Gelegenheit gehabt, ĂŒber die Betroffenheit des Fahrzeugs aufzuklĂ€ren. Da diese AufklĂ€rung ausblieb, könne hier immer noch von Sittenwidrigkeit gesprochen werden, entschied das LG Krefeld.

„Das Urteil zeigt, dass auch bei Kauf nach dem 22. September 2015 noch SchadensersatzansprĂŒche durchgesetzt werden können. Es kommt auf den Einzelfall an“, so Rechtsanwalt Gisevius.

So stellt sich besonders auch die Frage, ob KÀufer eines Seat, Skoda oder Audi wissen konnten, dass in ihrem Fahrzeug der VW-Motor EA 189 steckt, bei dem die Abgaswerte manipuliert worden waren. Das Landgericht Mönchengladbach hat das im Falle eines KlÀgers, der einen betroffenen Seat Diesel im Oktober 2015, also rund einen Monat nach Beginn des Dieselskandals gekauft hatte, verneint und ihm mit Urteil vom 14. August 2020 Schadensersatz zugesprochen.

 

 

 

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