Audi muss sich zur Wirkweise der Thermofenster bei der Abgasreinigung Ă€uĂern. Das hat das Landgericht Ingolstadt mit Hinweisbeschluss vom 30.Juli 2020 entschieden (Az.: 34 O 1547/19).Konkret geht es um einen Audi A5 3,0 mit dem Dieselmotor des Typs EA 897 und der Abgasnorm Euro 5. FĂŒr dieses Modell liegt zwar kein RĂŒckruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vor, allerdings hatten PEMS-Messungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gezeigt, dass das Fahrzeug im realen StraĂenverkehr einen erhöhten Stickoxid-AusstoĂ aufweist, der bis zu acht Mal ĂŒber dem zulĂ€ssigen Grenzwert liegt. Der KĂ€ufer machte daher SchadensersatzansprĂŒche gegen Audi geltend. Dies begrĂŒndete er damit, dass ein sog. Thermofenster die Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen deutlich reduziere. Dabei handele es sich um eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung.
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Audi streitet die Verwendung eines Thermofensters grundsĂ€tzlich auch nicht ab. Allerdings hĂ€lt der Autobauer die Funktion aus MotorschutzgrĂŒnden fĂŒr zulĂ€ssig. Zudem habe das KBA die Typengenehmigung erteilt und auch keinen RĂŒckruf angeordnet.
Dem LG Ingolstadt genĂŒgten diesen AusfĂŒhrungen nicht. Im Rahmen der sekundĂ€ren Darlegungslast hĂ€tte Audi sich viel detaillierter zur Funktionsweise des Thermofensters Ă€uĂern mĂŒssen. Insbesondere hĂ€tte der Autohersteller die Grenztemperaturen darlegen mĂŒssen, so das Gericht.
Die Verwendung eines Thermofensters sei eine bewusste und willentliche Entscheidung des Autoherstellers gewesen, die mit MotorschutzgrĂŒnden gerechtfertigt wird. Audi sei dabei klar gewesen, dass sich dabei auf einen Ausnahmentatbestand berufen werden muss. Daher muss Audi auch klar gewesen sein, dass mit dem Inverkehrbringen dieser Fahrzeuge das Risiko bestand, dass das Thermofenster als unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung gewertet wird und dem Fahrzeug deshalb die Typengenehmigung entzogen wird, fĂŒhrte das LG Ingolstadt weiter aus.
Audi habe auch nicht dargelegt, warum es sich ggfs. um einen âVerbotsirrtumâ handeln sollte. Im Rahmen der sekundĂ€ren Darlegungslast mĂŒsse Audi daher detailliert erklĂ€ren, ab welchen Temperaturen die Abgasreinigung reduziert wird und ggfs. auch, welchen Angaben dazu gegenĂŒber dem KBA gemacht wurden. Nach Ansicht des Gerichts hĂ€tte Audi die konkrete Bedatung des Thermofensters bei der Beantragung der Typengenehmigung offenlegen mĂŒssen.
âNachdem die EuGH-GeneralanwĂ€ltin Eleanor Sharpston am 30. April 2020 klargestellt hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsĂ€tzlich fĂŒr unzulĂ€ssig hĂ€lt, dĂŒrfte es Audi schwerfallen, die Gerichte von der ZulĂ€ssigkeit der Thermofester bei der Abgasreinigung zu ĂŒberzeugenâ, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRĂLLMANN RechtsanwĂ€lte. Zumal die GeneralanwĂ€ltin auch verdeutlichte, dass Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen zum unmittelbaren Schutz des Motors vor BeschĂ€digung zulĂ€ssig seien. Funktionen, die den Motor langfristig vor VerschleiĂ oder Versottung schĂŒtzen sollen, zĂ€hlen nicht zu diesen Ausnahmen.
âDamit dĂŒrfte klar sein, dass Thermofenster nicht zu den zulĂ€ssigen Ausnahmen gehören. Die Chancen auf Schadensersatz sind daher auch bei Audi-Fahrzeugen mit 3 Liter V6 Dieselmotoren gestiegen. Ob mit oder ohne RĂŒckruf durch das KBAâ, so Rechtsanwalt Gisevius.
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