Ein durch den Abgasskandal geschädigter Käufer eines Audi A3 erhält Schadensersatz. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat die Rückabwicklung des Kaufvertrags für seinen Mandanten am Landgericht Freiburg durchgesetzt. Mit Urteil vom 15. Juli 2019 entschied das LG Freiburg, dass Volkswagen den Audi A3 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 6 O 353/18).
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Der Kläger hatte den Audi A3 Sportback 2.0 TDI im Jahr 2014 gebraucht gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, bei dem die Abgaswerte manipuliert worden waren, was im Herbst 2015 bekannt wurde. Der Kläger ließ zwar im August 2017 das Software-Update aufspielen, verlangte aber Ende 2018 die Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Das LG Freiburg entschied, dass der Kläger Anspruch auf Schadensersatz habe, da er von VW durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden sei. Bei dem Motor sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet worden, die einen erheblichen Mangel darstelle. Aus Gewinnstreben sei die unzulässige Abschalteinrichtung bei einer großen Zahl von VW-Fahrzeugen aber auch Fahrzeugen der Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda verbaut worden. Zahlreiche Käufer seien dadurch getäuscht worden. Ihnen habe ein erheblicher Schaden bis hin zur Zwangsstilllegung ihrer Fahrzeuge gedroht. Zudem haben die manipulierten Fahrzeuge die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß nicht eingehalten und damit auch die Umwelt geschädigt, so das Gericht.
Der Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags geschädigt worden, da er das Fahrzeug bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden, d.h. der Kläger gibt den Audi A3 zurück und bekommt den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet.
So wie das LG Freiburg haben inzwischen zahlreiche weitere Gerichte entschieden, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und schadensersatzpflichtig ist. Diese Rechtsprechung wurde von den Oberlandesgerichten Köln, Karlsruhe und Koblenz bestätigt. „Die Chancen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen, stehen besser denn je. Forderungen können in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Auch Verbraucher, die sich der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen haben, können sich bis Ende September wieder aus dem Klageregister abmelden, um ihre Schadensersatzansprüche individuell zu verfolgen. Dr. Hartung: „Die Einzelklage ist in vielen Fällen erfolgversprechender und führt vor allem deutlich schneller zum Ziel.“