Abgasskandal – LG Flensburg spricht Schadenersatz bei Audi A4 zu – 4 O 33/20

Im Abgasskandal hat das Landgericht Flensburg mit Urteil vom 1. Oktober 2020  dem KÀufer eines Audi A4 3,0 TDI Schadenersatz wegen vorsÀtzlicher sittenwidriger SchÀdigung zugesprochen (Az.: 4 O 33/20).

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„Gegen RĂŒckgabe des Fahrzeugs hat er Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung fĂŒr die gefahrenen Kilometer. Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass die in dem Fahrzeug verwendete Aufheizstrategie eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung darstellt“, sagt der Kieler Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, der das Urteil fĂŒr seinen Mandanten erstritten hat.

Der KlĂ€ger hatte den Audi A4 Avant 3,0 TDI im Jahr 2011 fĂŒr 58.000 Euro als Neuwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs EA 896 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Anfang 2018 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den RĂŒckruf fĂŒr das Modell an. Das KBA bemĂ€ngelte u.a. die sog. Aufheizstrategie, die fast nur im PrĂŒfzyklus wirke. Dies fĂŒhre dazu, dass die Grenzwerte im PrĂŒfmodus zwar eingehalten werden, im realen Straßenverkehr die Emissionswerte jedoch steigen.

Im September 2019 erteilte das KBA grĂŒnes Licht fĂŒr ein Software-Update. Im Januar 2020 machte der KlĂ€ger SchadenersatzansprĂŒche wegen der Verwendung einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung geltend.

Die Klage hatte Erfolg. Das KlĂ€ger habe hinreichend dargelegt, dass es sich bei der Aufheizstrategie um eine PrĂŒfstandserkennung und somit eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung handelt. Dies habe auch das KBA so gesehen und deshalb den RĂŒckruf angeordnet. Audi habe den Vorwurf einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung in der Verhandlung nicht widerlegen können, so das LG Flensburg. Trotz Aufforderung des Gerichts habe Audi die Anordnungen des KBA zur Aktualisierung der Motorsteuerungs-Software nicht offengelegt und sich auf Geheimhaltungsinteressen berufen. Daher sei davon auszugehen, dass die Programmierung so erfolgt ist, dass die Grenzwerte nur auf dem PrĂŒfstand eingehalten und im normalen Straßenverkehr verfehlt werden. Im Ergebnis liege hier ein sittenwidriges Verhalten vor, so wie es der BGH schon im VW-Abgasskandal zu Fahrzeugen mit dem kleineren Dieselmotor des Typs EA 189 festgestellt hat, so das LG Flensburg.

Audi habe die unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung gegenĂŒber den Behörden verschwiegen und nur so die Typengenehmigung erlangt, die hĂ€tte widerrufen werden können. Dem KlĂ€ger sei so schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da er das Fahrzeug bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hĂ€tte.

Gegen RĂŒckgabe des Fahrzeugs könne er daher die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Nach Abzug einer NutzungsentschĂ€digung in Höhe von 16.800 Euro fĂŒr die gefahrenen knapp 87.000 Kilometer erhĂ€lt er noch rund 41.200 Euro.

„Auch bei Audi-Fahrzeugen mit den grĂ¶ĂŸeren 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 896 bzw. EA 897 bestehen gute Aussichten, Schadenersatz durchzusetzen. Nach dem Grundsatzurteil des BGH im Abgasskandal und den AusfĂŒhrungen der EuGH-GeneralanwĂ€ltin Eleanor Sharpston, dass sie Abschalteinrichtungen grundsĂ€tzlich fĂŒr unzulĂ€ssig hĂ€lt, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß fĂŒhren, sind die Chancen noch weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

 

 

 

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