Abgasskandal LG Essen 3 O 439/18 – Voller Kaufpreis ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung zurück

Immer mehr Gerichte sprechen den geschädigten Kunden im VW-Abgasskandal inzwischen Schadensersatz ohne den Abzug einer Nutzungsentschädigung zu. Dazu zählt auch das Landgericht Essen. Mit Urteil vom 19. Juni 2019 sprach es einer VW-Kundin Anspruch auf Schadensersatz zu (Az.: 3 O 439/18). Sie kann ihren VW Golf 2.0 TDI zurückgeben und erhält den Kaufpreis sowie die Zinsen für die Finanzierung zurück. Einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer muss sie nicht zahlen, entschied das LG Essen.

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Die Klägerin hatte den VW Golf im Jahr 2013 gekauft. Etwa zwei Jahre später flog der Dieselskandal auf, von dem auch der VW Golf der Klägerin betroffen war. Sie verlangte daher die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Ihre Klage vor dem LG Essen war erfolgreich. Die Klägerin habe Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises einschließlich der aufgewendeten Finanzierungskosten gegen Rückgabe des Fahrzeugs. VW habe Fahrzeuge mit manipulierten Abgaswerten in den Verkehr gebracht und dies gegenüber Kunden und Behörden verschwiegen. Die Klägerin sei durch die Täuschung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, da sie einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, den sie bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht abgeschlossen hätte.

Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden. Einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer müsse sich die Klägerin nicht anrechnen lassen. Angesichts der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung und des immensen Ausmaßes sei VW kein Nutzungsersatz zuzubilligen. Denn dann hätte die Klägerin statt eines Kaufpreises quasi eine Miete für ein Fahrzeug mit manipulierten Abgaswerten gezahlt, so das LG Essen.

Das Landgericht Essen ist nicht das erste Gericht, das VW im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt und dem Konzern den Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung abspricht- Ähnlich haben u.a. auch schon die Landgerichte Potsdam, Augsburg, Halle oder Gera entschieden. Zudem hat das OLG Karlsruhe gleich in drei Fällen entschieden, dass durch den Abgasskandal geschädigte Käufer Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs haben und keinen Nutzungsersatz zahlen müssen.

Immer mehr Gerichte entscheiden im Abgasskandal inzwischen verbraucherfreundlich, wobei die Frage des Nutzungsersatzes unterschiedlich bewertet wird. In dem meisten Fällen lohnt es sich aber Schadensersatzansprüche geltend zu machen, auch wenn ein Nutzungsersatz angerechnet wird. Forderungen gegen VW können in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden.

„Wer sich bereits der Musterklage gegen VW angeschlossen hat, kann sich bis Ende September wieder abmelden und seine Ansprüche in einer Einzelklage verfolgen. Die Einzelklage ist in der Regel erfolgversprechender und führt deutlich schneller zum Ziel“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

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