Ein verpflichtender Rückruf für den Audi A6 und Audi A7 hatte sich bereits angedeutet – jetzt ist er Realität. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitteilt, hat es mit Bescheid vom 4. Juni 2018 den Rückruf für den Audi A6 und Audi A7 mit 3-Liter-Dieselmotor und der Schadstoffklasse Euro 6 angeordnet und den weiteren Verkauf der Modelle untersagt.
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Grund für den verpflichtenden Rückruf ist nach Angaben der Behörde, dass bei der Überprüfung dieser Fahrzeugtypen eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt wurde. Die Abschalteinrichtung kann zu einem erhöhten Ausstoß der giftigen Stickoxide führen. Nach Angaben des KBA sind von dem Rückruf zunächst die 33.000 in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge betroffen. Weltweit hat Audi rund 60.000 der beanstandeten A6 und A7 verkauft. Die betroffenen Neufahrzeuge können vorerst nicht ausgeliefert werden. Audi muss dem KBA nun ein geeignetes Maßnahmenpaket vorlegen und nach Freigabe durch die Behörde die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernen.
Schon vor einigen Wochen kam der Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Audi A6 und A7 auf, der sich nun offenbar bestätigt hat. „Bei den betroffenen Modellen handelt es sich um angeblich saubere Diesel mit der Euronorm 6. Solche Fahrzeuge wurden mit der sog. Umweltprämie von bis zu 10.000 Euro bei Verschrottung eines alten Fahrzeugs beworben. Da ist es schon besonders dreist, wenn die Abgaswerte auch bei diesen Fahrzeugen manipuliert und die Käufer hinters Licht geführt wurden“, sagt Rechtsanwalt Helmut Göbel, KQP Rechtsanwälte / Hamm.
Dabei ist Audi im Dieselskandal alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. Erst Anfang 2018 hatte das KBA den Rückruf für die Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 mit 3,0-Liter-Euro-6-Motor angeordnet. Zudem liefert Audi die Dieselmotoren für Porsche. Auch für den Porsche Cayenne Euro 6 4,2 Liter V8 TDI und Porsche Macan Euro 6 3,0 Liter V6 TDI wurde erst im Mai der Rückruf durch das KBA wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet.
„Audi hat offenbar im Dieselskandal nichts dazu gelernt. Den Schaden haben die Verbraucher, die den Wertverlust ihrer Fahrzeuge hinnehmen und mit Fahrverboten rechnen müssen. Betroffene Audi-Käufer müssen sich dieses Verhalten allerdings nicht bieten lassen, sondern können Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung geltend machen“, so Rechtsanwalt Göbel.
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