Abgasskandal – Käufer eines VW Passat erhält Schadensersatz plus Zinsen

Knapp 100.000 Kilometer hatte der Kläger mit seinem VW Passat 1,6 TDI zurückgelegt. Nun muss Volkswagen das Auto zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Mönchengladbach mit Urteil vom 31. Juli 2019 entschieden (Az.: 11 O 382/18).

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„Besonders erfreulich ist, dass das Gericht meinem Mandanten Zinsen in Höhe von 4 Prozent ab Kaufpreiszahlung und nicht erst seit Rechtshängigkeit zugesprochen hat. Das wiegt den Nutzungsersatz zu einem großen Teil wieder auf“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der das Urteil erstritten hat.

Sein Mandant hatte den VW Passat im Dezember 2013 gekauft und den Kaufpreis vollständig bezahlt. Das Fahrzeug ist vom Abgasskandal betroffen und der Kläger verlangte aufgrund der Abgasmanipulationen die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Das LG Mönchengladbach sprach ihm Schadensersatz zu. VW habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und den Käufer dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Die Prüfwerte seien gezielt manipuliert worden, um Produktionskosten zu senken und technisch und rechtlich einwandfreie, aber teurere Lösungen zu vermeiden. Dadurch sei nicht nur die Umwelt erheblich belastet worden, sondern es sei gleichzeitig auch ein System der planmäßigen Verschleierung gegenüber Aufsichtsbehörden und Verbrauchern geschaffen und Käufer getäuscht worden.

Der Schaden sei dem Kläger mit Abschluss eines für ihn nachteiligen Kaufvertrags entstanden, den er bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht geschlossen hätte, so das LG Mönchengladbach. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln und der Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten.

„Auch wenn der Passat inzwischen mehr als 190.000 Kilometer auf dem Tacho hatte und ein Nutzungsersatz angerechnet wird, hat sich die Klage gelohnt, weil das Gericht meinem Mandanten Zinsen seit Zahlung des Kaufpreises zugesprochen hat. Da kommt über die Jahre ein hübsches Sümmchen zusammen“, so Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Schadensersatzansprüche gegen VW können in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden. Auch Verbraucher, die sich der Musterklage gegen VW angeschlossen haben, können sich bis Ende September wieder abmelden und ihre Ansprüche in einer Einzelklage geltend machen. „Die Einzelklage ist erfolgversprechender als die Musterklage und führt vor allem auch deutlich schneller zum Ziel“, sagt Dr. Hartung.

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