Abgasskandal: Gutachten ist relevant bei Klagen gegen Mercedes

Mit der Beweisaufnahme und der Forderung des Gerichts, die Betroffenheit eines Mercedes GLK 220 CDI im Abgasskandal per Gutachten nachzuweisen, ist das Thema „Klage gegen Mercedes im Abgasskandal“ in einem ganz besonderen Einzelfall vom Landgericht Köln auf eine neue Stufe gehoben worden.

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Die nach Meinung des beteiligten Verbraucheranwalts Dr. Gerrit Hartung von MBK aus Mönchengladbach grundsĂ€tzlich verbraucherfreundlich auftretende Kammer ließ sich vom Anwalt der Gegenseite nicht beeinflussen. Das Gericht hatte als einziges Argument zur Entlastung des HĂ€ndlers aufgefĂŒhrt, dass eine Betroffenheit gerade dieses Motors nicht nachgewiesen werden könne.

„Warum eigentlich nicht?“ – FĂŒr Rechtsanwalt Dr. Hartung, der den EigentĂŒmer eines Mercedes GLK 220 CDI in einer Klage auf RĂŒckgabe und Erstattung des Kaufpreises gegen einen HĂ€ndler aus Köln vertritt, ist die Forderung des Gerichtes nach Nachweisen der Betroffenheit der Schritt in die richtige Richtung: „Ein Gutachten wird nachweisen, dass das Auto nicht den in der Zulassungsgenehmigung hinterlegten Spezifikationen z. B. in Sachen Emissionen und Verbrauch entspricht. Damit wird es zur Nebensache, ob es sich bei den RĂŒckrufen dieses Typs um eine KBA-Zwangsmaßnahme oder ein „Service-Angebot“ von Mercedes handelt!

Interessant dabei: Als „HĂ€ndler“ ist die Daimler AG selbst beteiligt, der Mercedes-HĂ€ndler vor Ort tritt lediglich als dessen Vertreter auf. Hartung: „Das ist eine Besonderheit im Gegensatz z. B. zu Klagen gegen VW-HĂ€ndler, die selbst in der Verantwortung stehen.“

In der Vergangenheit hatte es bereits einen Hinweisbeschluss des LG MĂŒnsters gegeben. Hier hatte das Gericht den Nachweis in die HĂ€nde von Mercedes gelegt. Im aktuellen Fall wird es aber nicht den langen Ausreden-Ketten der Daimler-Rechtsabteilung ĂŒberlassen bleiben, sondern gutachterlich geklĂ€rt werden, ob ein GLK betroffen ist oder nicht.

Dr. Hartung – Fachanwalt fĂŒr Strafrecht – geht davon aus, dass im verhandelten Fall nur noch die Tatsache von Belang ist, ob das Auto der Zulassungsgenehmigung entspricht – und das lĂ€sst sich nur durch ein Gutachten klĂ€ren: „Wenn der GLK der Zulassungsgenehmigung nicht entspricht, dann werden wir das Verfahren gewinnen und damit im Dieselskandal eine rechtsprĂ€gende Entscheidung gegen Mercedes erstreiten können.

Der KlĂ€ger hatte sich auf die Veröffentlichungen von Mercedes berufen, nachdem die OM 642 und 651 Motoren ein thermisches Fenster nutzen, um bei Belastung angeblich zur Schonung wertvoller Bauteile die Abgasreinigung automatisch abschalten zu können. FĂŒr Mercedes ist dies kein EingestĂ€ndnis der Schummelei, sondern nur eine in GĂ€nze ausgenutzte Möglichkeit, zum Schutz von Bauteilen entsprechende Software zu nutzen.

Dr. Hartung verweist in diesem besonderen Fall auch auf drohende Fahrverbote: „Hier wird es sicher keine Ausnahmen fĂŒr Autos geben, die Abgasreinigung und Stickstoffdioxid-Reduktion nur unterhalb bestimmter Temperaturen leisten.“

Dr. Hartung: „In der Sache macht das alles keinen Unterschied, außer, dass das Kraftfahrtbundesamt die Manipulationen an Mercedes-Motoren bislang nicht als absichtliche Schummeleien wertet. Unsere Verfahrensstrategie ist es nachzuweisen, dass der Motor nicht der Zulassungsgenehmigung entspricht und eine Permanentschaltung der Abgasreinigung zwangslĂ€ufig zu einer Überhitzung wertvoller Bauteile fĂŒhren muss. Daher ist das Softwareupdate fĂŒr unseren Mandanten keine Option. Sein Dilemma lĂ€sst sich nur durch die RĂŒckgabe lösen.“

FĂŒr MBK ist das Verfahren der SchlĂŒssel zur Definition der rechtlichen Möglichkeiten von Mercedes-EigentĂŒmern gegenĂŒber HĂ€ndlern und dem Hersteller: „Wir wollen hier ein juristisches Tor öffnen, denn gerade bei den GLK-Modellen hat der Dieselskandal zu erheblichen Wertverlusten gefĂŒhrt. Das Auto hat einmal weit jenseits der 50.000 Euro gekostet und ist als dreijĂ€hriger Gebrauchter nur noch die HĂ€lft wert!“

MBK hat unter juristischer FederfĂŒhrung von Dr. Hartung weitere Klagen gegen die Daimler AG eingereicht. Der Rechtsanwalt ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. Mitglieder erhalten eine kostenlose ErsteinschĂ€tzung ihres Falles.

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