Erst der Rückruf, dann die Gewinnwarnung – der Dieselskandal hat Mercedes weiter fest im Griff. Zwei Tage nach dem Rückruf von rund 60.000 Mercedes GLK 220 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat Daimler reagiert und seine Ergebniserwartungen nach unten geschraubt.
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Statt mit einer leichten Steigerung rechnet Daimler rechnet nun nur noch mit einem Ergebnis auf dem Niveau des Vorjahres. Im Geschäftsfeld Vans wird mit leichten Verlusten kalkuliert. Außerdem belastet der Dieselskandal den Konzern weiterhin. Deshalb teilte Daimler in einer Pflichtmitteilung mit, dass ein hoher dreistelliger Millionenbetrag für verschiedene laufende behördliche Verfahren und Maßnahmen bei Mercedes-Benz-Dieselfahrzeugen zurückgestellt werde.
„Kurz nach dem Rückruf für 60.000 Mercedes GLK gibt Daimler eine Gewinnwarnung heraus. Mercedes hat zwar immer wieder betont, keine illegalen Abschalteinrichtungen verwendet zu haben und Widerspruch gegen den Rückruf angekündigt hat, doch beim Kraftfahrt-Bundesamt sieht man das offenbar ganz anders. Und das könnte noch weitreichende Folgen auch für andere Mercedes-Modelle haben“, sagt Rechtsanwalt. Dr. Gerrit W. Hartung.
Wie u.a. „Welt“ online berichtet, soll das Kraftfahrt-Bundesamt vor dem Rückruf für den Mercedes GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015 mit der Abgasnorm Euro 5 ein externes Gutachten in Auftrag gegeben haben. Dieses Gutachten unterstützt offenbar die Auffassung, dass Daimler bei dem Modell eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Da der betroffene Motor des Typs OM 651 auch in zahlreichen anderen Modellen, u.a. der C-Klasse, E-Klasse oder S-Klasse, verwendet wird, könnte der Rückruf sich auf weitere Modelle ausdehnen. Es wäre der zweite große Rückruf, nachdem Mercedes schon vor einem Jahr rund 700.000 Dieselfahrzeuge wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen musste. Vor einem Jahr waren Diesel mit der Abgasnorm Euro 6b betroffen, jetzt sind es Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5.
„Für betroffene Mercedes-Kunden dürften durch den Rückruf die Chancen gestiegen sein, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Der BGH hat Anfang des Jahres festgestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Mangel darstellen. Im VW-Abgasskandal haben zahlreiche Gerichte entschieden, dass VW zum Schadensersatz verpflichtet ist. Diese Rechtsprechung lässt sich auch auf Mercedes übertragen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.