Abgasskandal – Daimler meldet Mercedes GLK 200 / 220 CDI 4×2 dem KBA

Bekanntlich hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Juni 2019 den Rückruf für den Mercedes GLK 220 CDI 4Matic mit der Abgasnorm Euro 5 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Betroffen sind Fahrzeuge, die zwischen 2012 und Juni 2015 produziert wurden. Schon damals gab es Vermutungen, dass sich der Rückruf ausdehnen könnte, weil die bemängelte Funktion auch bei anderen Mercedes-Modellen verwendet wird.

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Dies scheint sich nun zu bestätigen. Wie Daimler auf der eigenen Webseite mitteilt, hat der Autobauer dem KBA nach interner Prüfung den Mercedes GLK 200 / 220 CDI 4×2 mit der Abgasnorm Euro 5 gemeldet. Das Emissionsverhalten sei vergleichbar mit der bemängelten Funktion beim GLK 220 CDI 4Matic. Hier geht es um Fahrzeuge, die zwischen Januar 2012 und Juni 2015 gebaut wurden. Das KBA habe für dieses Modell einen Ergänzungsbescheid erlassen, teilt Daimler mit. Ebenso betroffen sei der Mercedes E 250 CDI 4Matic der Schadstoffklasse Euro 5 aus dem Produktionszeitraum November 2010 bis September 2011.

Beim Mercedes GLK 220 CDI 4Matic hatte das KBA die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung moniert. Durch sie wird die Erwärmung des Motoröls verzögert, so dass auf dem Prüfstand weniger Stickoxide ausgestoßen werden. Die Funktion ist im realen Straßenverkehr jedoch nicht aktiviert, so dass der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß nicht eingehalten wird. Die Behörde geht von einer illegalen Abschalteinrichtung aus, während Daimler die Funktion für zulässig hält und Widerspruch gegen den Rückruf-Bescheid angekündigt hat.

„Die beanstandete Funktion wird bei einer ganzen Reihe von Mercedes-Modellen mit unterschiedlichen Motoren verwendet, wie Daimler einräumt. Das bedeutet, dass noch weitere Rückrufe für weitere Mercedes-Modelle folgen könnten“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Ohnehin ist Daimler im Abgasskandal kein unbeschriebenes Blatt mehr. Wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung muss Daimler europaweit 700.000 Fahrzeuge, davon 280.000 in Deutschland, zurückrufen. Dabei handelt es sich jedoch ausschließlich um Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6b. Vor wenigen Wochen folgte der Rückruf für bestimmte Modelle mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5. Daimler geht davon aus, dass europaweit eine mittlere sechsstellige Zahl an Fahrzeugen von dem Rückruf betroffen ist, u.a. das Vorgängermodell des aktuellen Mercedes Sprinter. Hinzu kommen ältere Modelle des Vito und Viano.

Auf die betroffenen Mercedes-Kunden kommt nach dem Rückruf ein Software-Update mit ungewissen Folgen für den Motor zu. „Sie haben aber auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ähnlich wie im VW-Abgasskandal haben inzwischen verschiedene Gerichte entschieden, dass Daimler die Käufer durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geschädigt hat und zum Schadensersatz verpflichtet ist“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

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