BMW ist im Dieselskandal mit einem vergleichsweise geringen Bußgeld davongekommen. 8,5 Millionen Euro muss die BMW AG im Zusammenhang mit der Abgasreinigung bei zwei Modellreihen zahlen. Aber nicht wegen Betrugs, sondern wegen einer Ordnungswidrigkeit, teilte die Staatsanwaltschaft München I am 25. Februar 2019 mit.
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Die Staatsanwaltschaft München I hatte seit einem guten Jahr gegen BMW im Zusammenhang mit prüfstandsbezogenen Abschalteinrichtungen bei den Modellreihen M550xd und 750xd ermittelt. Solche Abschalteinrichtungen führen dazu, dass die Fahrzeuge auf dem Prüfstand die Grenzwerte einhalten, im normalen Straßenverkehr aber deutlich mehr Stickoxide ausstoßen. Bekannt wurden solche unzulässigen Abschalteinrichtungen durch den VW-Abgasskandal.
Doch anders als VW hat BMW nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I offenbar nicht betrogen. Es gebe keine Hinweise dafür, dass prüfstandsbezogene Abschalteinrichtungen verbaut wurden oder BMW-Mitarbeiter vorsätzlich gehandelt haben, teilte die Behörde mit.
BMW habe nicht betrogen, aber fahrlässig gehandelt, stellten die Ermittler fest. Bei den betroffenen Modellen seien fehlerhafte Daten in der Motorsteuerung aufgespielt worden. Dies habe dann dazu geführt, dass ab dem Erreichen einer gewissen Wärmemenge die Regeneration des NOX-Speicherkatalysators bis zum nächsten Zündungswechsel ausbleibt, so dass es zu einem erhöhten Ausstoß von Stickoxiden kommt. Betroffen von diesem Fehler waren weltweit knapp 8000 Fahrzeuge.
BMW habe es versäumt, geeignete Qualitätssicherungssysteme zu integrieren, damit so ein Fehler nicht passiert. Damit habe der Autobauer seine Aufsichtspflicht fahrlässig verletzt, so die Staatsanwaltschaft. BMW hat das Bußgeld in Höhe von 8,5 Millionen Euro bereits akzeptiert.
Strafrechtlich kann BMW den Abgasskandal damit zu den Akten legen. Allerdings haben die Diesel-Fahrzeuge aller Hersteller seit dem Bekanntwerden des Abgasskandals erheblich an Wert verloren. „Neben Schadensersatzklagen bietet sich hier besonders der Widerruf der Autofinanzierung an, um diesen Wertverlust auszugleichen“, sagt Rechtanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.
Für den Widerruf einer Autofinanzierung ist es unerheblich, ob die Abgaswerte manipuliert wurden oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt. Voraussetzung ist lediglich, dass die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird nach einem erfolgreichen Widerruf das Fahrzeug an die Bank gegeben und der Verbraucher erhält seine bereits gezahlten Raten zurück. Strittig ist, ob die Bank für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung verlangen kann.