Abgasskandal Audi Q3 – Anspruch auf Neufahrzeug ohne Nutzungsersatz

Ein Berufungsverfahren im Abgasskandal vor dem OLG Oldenburg wurde kurzfristig abgesagt. Grund: Der HĂ€ndler hat seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurĂŒckgezogen, das damit rechtskrĂ€ftig ist. Der KlĂ€ger darf sich nun auf die Lieferung eines nagelneuen Audi Q3 aus der aktuellen Serienproduktion freuen.

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Dass Berufungsverfahren im Abgasskandal kurzfristig abgesagt werden, weil sich die Parteien noch geeinigt haben, ist inzwischen ein gewohntes Bild. Hintergrund ist hĂ€ufig, dass VW verbraucherfreundliche Urteile durch Oberlandesgerichte vermeiden möchte. „Dieser Fall ist trotzdem besonders“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. „Erstens erhĂ€lt der KlĂ€ger ein neues Fahrzeug, ohne einen Wertersatz fĂŒr die Nutzung seines Audi Q3 zahlen zu mĂŒssen, mit dem er rund 100.000 Kilometer gefahren ist. Zweitens hat der HĂ€ndler seine Berufung zurĂŒckgezogen, kurz nachdem der BGH darauf hingewiesen hat, dass er unzulĂ€ssige Abschalteinrichtungen fĂŒr einen Sachmangel hĂ€lt und der KĂ€ufer zur Beseitigung des Mangels auch die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs verlangen kann. Der Hinweisbeschluss des BGH zeigt offenbar schon Wirkung“, so Dr. Hartung weiter.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der KlĂ€ger 2013 eine Audi Q3 bei einem HĂ€ndler gekauft. Als klar wurde, dass sein Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist, machte er die Ersatzlieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion geltend. Das Landgericht OsnabrĂŒck gab nicht nur seiner Klage statt, sondern entschied auch, dass der KlĂ€ger keine NutzungsentschĂ€digung fĂŒr die gefahrenen Kilometer zahlen muss (Az.: 9 O 1061/16). Nachdem der HĂ€ndler seine Berufung gegen dieses Urteil zurĂŒckgezogen hat, ist es rechtskrĂ€ftig.

„Das Urteil ist ein weiterer Beleg, dass im Abgasskandal gute Chancen bestehen, SchadensersatzansprĂŒche gegen HĂ€ndler bzw. Hersteller geltend zu machen. Neben dem BGH haben sich z.B. auch die Oberlandesgerichte Köln, Karlsruhe oder Oldenburg klar auf Seiten der Verbraucher positioniert. SchadensersatzansprĂŒche gegen VW können auch noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden. AnsprĂŒche gegen den HĂ€ndler mĂŒssen innerhalb der GewĂ€hrleistungsfrist von zwei Jahren bei Neuwagen bzw. einem Jahr bei Gebrauchtwagen geltend gemacht werden“, erklĂ€rt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

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