Abgasmanipulationen – Auch der Porsche Panamera unter Verdacht

Nach Macan und Cayenne könnte nun auch dem Porsche Panamera ein verpflichtender Rückruf wegen Abgasmanipulationen drohen. Das berichtet zumindest das Magazin „Der Spiegel“. Beim Porsche Panamera Diesel seien unzulässige Manipulationen am Abgasreinigungssystem entdeckt worden, die zu einem erhöhten Ausstoß von Stickoxiden führen, schreibt das Blatt unter Berufung auf das Bundesverkehrsministerium. Von Porsche gab es bisher keine Stellungnahme zu den Vorwürfen.

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Sollte sich der Verdacht der Abgasmanipulationen beim Porsche Panamera Diesel bestätigen, wären alle Dieselmodelle des Sportwagenbauers in den Abgasskandal verstrickt, „ein trauriger Rekord“, wie „Der Spiegel“ meint. Dabei baut Porsche die Dieselmotoren nicht selbst, sondern bezieht sie von der Konzernschwester Audi. Auch zahlreiche Audi-Modelle wurden wegen Abgasmanipulationen bereits zurückgerufen.

Bei einem durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordnetem Rückruf werden die Fahrzeughalter aufgefordert, ein Update aufspielen zu lassen. Kommt der Besitzer dieser Aufforderung nicht nach, kann den Fahrzeugen nach einer gewissen Zeit die Zulassung entzogen werden. Bei einem Rückruf sollen die unzulässigen Abschalteinrichtungen in der Regel durch ein Software-Update entfernt werden. Allerdings sind diese Updates sehr umstritten, da ihre Auswirkungen auf den Motor, auf seine Leistung, seinen Verschleiß oder/und Verbrauch unklar sind.

Wer allerdings wegen des Abgasskandals gegen den Händler und/oder den Hersteller des Fahrzeugs vorgehen will, sollte das Aufspielen eines Updates verweigern, da dadurch Beweise vernichtet werden könnten.

Dazu existiert zwischenzeitlich eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe.

„Der VW-Abgasskandal hat längst die voluminösen Dieselmotoren auch der Konzerntöchter erfasst. Die bisherigen Erfahrungen im Abgasskandal zeigen, dass die Käufer diese Abgasmanipulationen nicht hinnehmen und sich auch nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen müssen“, sagt Rechtsanwalt Helmut Göbel, KQP Rechtsanwälte Hamm. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass die Abgasmanipulationen einen Mangel darstellen, der sich nicht so ohne weiteres durch ein Update beheben lässt. Die Käufer sind sittenwidrig getäuscht worden, da sie davon ausgehen durften, ein ordnungsgemäßes Fahrzeug zu erhalten. Dementsprechend können die Käufer Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrages oder auch die Minderung des Kaufpreises geltend machen.

Mehr Informationen: https://www.kqp.de/vw-skandal/autobesitzer/

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