Leider ist kein Arbeitnehmer je vor der Kündigung sicher. Für diesen Fall, der zunächst große finanzielle Fragen nach sich zieht, kann die Abfindung eine wertvolle Erleichterung darstellen. Sie bietet die Gelegenheit, mit der erhaltenen Summe die Zeit zum nächsten sicheren Job zu überbrücken. Dennoch sind sich Arbeitnehmer oft darüber im Unklaren, wann sie einen Anspruch auf dieses Angebot haben. Wir werfen einen Blick auf zentrale Faktoren, die bei der Einschätzung eine Rolle spielen.
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Ein häufiger Fehlschluss
Durch Berichte von hohen Abfindungen, die etwa Fußballtrainer oder Manager der freien Wirtschaft erhalten können, rückt die Zahlung eines solchen Betrags immer wieder ins öffentliche Bewusstsein. Viele Arbeitnehmer sind der Meinung, dass sie ganz automatisch den Anspruch haben, eine Abfindung zu erhalten. Doch in der Praxis müssen dafür bestimmte Kriterien erfüllt werden, wodurch vielen Arbeitnehmern bei Kündigung der Weg zum Geld versperrt bleibt. Wer einen Anspruch im persönlichen Fall erkennt, dieser vom Arbeitgeber aber nicht als solcher interpretiert wird, kann sich an den Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg wenden, um die Frage zu klären.
Ein Anspruch auf eine Abfindung entsteht meist durch die entsprechende Klausel im Arbeits- oder Tarifvertrag. Ist eine solche Klausel die Grundlage für die persönliche Beschäftigung, so sollte es in jedem Fall möglich sein, eine Abfindung im Falle der vorzeitigen Kündigung durchzusetzen. Unternehmen, die über einen Betriebsrat verfügen, setzen in vielen Fällen auf einen Sozialplan. Der Fall einer Kündigung ist hier meist einer der Schwerpunkte, die im Papier behandelt werden. Auch der Sozialplan kann somit für den Erhalt einer Abfindung verantwortlich sein.
Die Kündigungsschutzklage
Wird ein Arbeitsverhältnis vorzeitig gekündigt, so stellt die Kündigungsschutzklage in den Augen der Arbeitgeber stets ein gewisses Risiko dar. Schließlich handelt es sich hierbei um ein effektives Mittel der Arbeitnehmer, ihre Rechte geltend zu machen. Wer nach der ausgesprochenen Kündigung davon absieht, eine solche Klage in die Wege zu leiten, kann auch auf diese Weise eine Abfindung erhalten. Nach § 1a KSchG haben Arbeitgeber in diesem Fall die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern eine Abfindung anzubieten. In vielen Fällen handelt es sich um einen gelungenen Weg, um weiteren rechtlichen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen und für einen Ausgleich der Interessen zwischen den beiden Parteien zu sorgen.
Die Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers
Auch im Falle einer Kündigung, die vom Arbeitnehmer ausgeht, ist es unter gewissen Umständen möglich, eine Abfindung zu verhalten. Voraussetzung ist dafür zunächst, dass sich der Arbeitgeber nachweislich vertragswidrig verhalten hat. Spricht der Arbeitnehmer in diesem Fall die fristlose Kündigung aus, so hat er ebenfalls den Anspruch auf eine Abfindung. Dies geht aus dem § 628 BGB deutlich hervor.
Bereits diese Punkte machen deutlich, dass der Erhalt einer Abfindung bei Arbeitnehmern nicht etwa die Regel, sondern die Ausnahme ist. Die rechtlichen Unklarheiten, die vor allem auf Seite der Gekündigten bestehen, machen die Sachlage zunehmend komplex. Dies ist einer der Gründe, weshalb die meisten Prozesse vor dem Arbeitsgericht mit einem Vergleich enden. In diesem Fall gibt sich der Arbeitnehmer mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses zufrieden. Auf der anderen Seite wird er durch eine Abfindung entschädigt, mit welcher der Arbeitnehmer seinen Ruf wahren möchte und seinerseits für eine Entspannung der Situation sorgt.