Viele Forderungen zur Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühren verjähren zum 31.12.2014. Verjährung kann durch rechtzeitiges Telefax an die Gütestelle hinausgezögert werden.
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Rechtsanwalt Staudenmayer bietet unter http://kreditbearbeitungsgebuehren.ra-staudenmayer.de die Dienste einer Staatlich anerkannten Gütestelle auch für Kreditnehmer an, die Kreditbearbeitungsgebühren in Fällen zurückfordern wollen, in denen zum 31.12.2014 die Verjährung der Ansprüche eintritt. Mit einem Telefax an die Gütestelle, kurzfristiger Zahlung der Gebühr und Zustellung beim Kreditinstitut durch die Gütestelle per Einschreiben wird der Verjährungseintritt um die Verfahrensdauer des Güteverfahrens plus 6 Monate hinausgeschoben. Die Kosten des Einsatzes der Gütestelle können unter Umständen von einer bestehenden Rechtschutzversicherung erstattet werden. Der Antrag wird von der Gütestelle nicht auf seine Erfolgsaussichten geprüft. Rechtsanwalt Staudenmayer empfiehlt, bei Fragen einen Anwalt vor Ort zu konsultieren.