dima24: Auch die neuen Eigentümer im Visier der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft München hat nach Handelsblatt-Informationen die Ermittlungen rund um Malte Hartwieg, New Capital Invest, Selfmade Capital und dima24 weiter ausgeweitet. Ins Visier der Fahnder sind demnach auch die neuen Besitzer der Vertriebsplattform dima24 geraten.

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Gegen Malte Hartwieg, den ehemaligen Besitzer von dima24, wird schon seit geraumer Zeit wegen Betrugsverdacht ermittelt. Seine Vertriebsplattform dima24 hatte Hartwieg vor einigen Monaten überraschend verkauft. Die Staatsanwaltschaft München hat sie offenbar deshalb aber nicht aus den Augen verloren. Denn auch gegen die neuen Eigentümer wird jetzt scheinbar ermittelt, wie das Handelsblatt online berichtet. Der Vorwurf lautet demnach, dass den Anlegern nachteilige Informationen verschwiegen wurden.

„Das würde dann einer klassischen Falschberatung entsprechen und es könnten Schadensersatzansprüche gegen dima24 geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski von der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP.

Zur Erinnerung: Anleger von New Capital Invest und Selfmade Capital fürchten seit Monaten um ihr Geld, das offenbar verschwunden ist. Inzwischen wurden Insolvenzanträge für die New Capital Invest Fonds NCI USA 11, NCI USA 16 und NCI USA 19 gestellt. Wie das Handelsblatt weiter berichtet, soll auch für mehrere Selfmade Capital Fonds Insolvenzantrag gestellt worden sein. Der Insolvenzverwalter geht inzwischen davon aus, dass rund 150 Millionen Euro Anlegergelder im Feuer stehen. Vertrieben wurden die Beteiligungen an den Fonds u.a. von dima24.

Rechtsanwalt Krajewski empfiehlt den Anlegern, jetzt umgehend zu handeln: „Den Anlegern droht der Totalverlust des investierten Geldes. Daher sollten jetzt alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den Schaden in Grenzen zu halten.“ Eine Möglichkeit dazu sind Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung. Denn im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung müssen die Anleger auch über alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden. „Sollten sich die Vorwürfe gegen dima24 bestätigen und nachteilige Informationen den Anlegern gegenüber verschwiegen worden sein, gab es offensichtlich keine Risikoaufklärung und Schadensersatzansprüche können geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Krajewski.

Darüber hinaus kommen auch noch weitere rechtliche Möglichkeiten wie Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht. Sollte sich zudem der Verdacht auf Kapitalanlagebetrug bestätigen, können auch deliktische Regressansprüche geltend gemacht werden.

Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/dima24-de-nci-capital/

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg LLP vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Selfmade Capital, New Capital Invest, dima24:

 

Rechtsanwalt André Krajewski,

Telefon: 0421 3016790, Andre.Krajewski@sommerberg-llp.de

 

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