Neue Facebook AGB ab 2015

Neue Facebook AGB ab 2015

In einer eMail an alle deutschen Facebook User hat das Sozial Network zum Jahreswechsel die Änderung seiner AGB und Richtlinien angekündigt: Man werde künftig noch viel mehr Daten analysieren und speichern, freilich nur zum Vorteil des Kunden. Ab dem 1. Januar 2015 erklärt sich jeder, der sich bei Facebook einloggt, mit der AGB-Änderung ohne weiteres Zutun einverstanden. Hält so eine Regelung denn überhaupt einer juristischen Überprüfung stand?

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Die Internet Plattform hat alle seine deutschen User in einer eMail informiert, dass künftig nicht nur alle Aktivitäten innerhalb des Netzwerks aufgezeichnet werden, sondern auch außerhalb von Facebook das Surfverhalten analysiert und gespeichert wird, um „größeren Nutzen aus Facebook zu ziehen“. Zudem werden auch Bewegungsprotokolle erstellt. All dies diene freilich nur der besseren Information und größeren Bequemlichkeit des Netzwerkmitgliedes. Überdies sei der Datenschutz nicht nur gewahrt, sondern sogar ein zentrales Anliegen.

Marketingexperten bewerten die Veränderungen eher als branchenperfektioniert. Mit den künftig zusätzlich genutzten Daten der User lassen sich umfassende und genau auf jeden einzelnen User zugeschnittene Werbeprofile erstellen, was zu einer wesentlichen Verbesserung der Nutzbarkeit führt. Je genauer die Daten bezüglich persönlicher Neigungen, Interessen und Vorlieben erfasst werden, desto präziser lassen sich Werbebotschaften für diesen Nutzer platzieren. Das bringt klingende Münze von Werbekunden weltweit. In den USA ist dieses Vorgehen schon seit Langem Standard.

Genau wie von anderen – allerdings offenkundig rein kommerziellen – Seiten ist man gewohnt, dass Crossmarketingkampagnen und seitenübergreifende Werbebotschaften plaziert werden. Sobald Sie sich bei Amazon für eine Digitalkamera interessieren, werden sie auf der Seite ihres eMail Dienstleisters überwiegend Werbungen für Digitalkameras finden. Bei Facebook soll darüber hinaus das Bewegungsprofil des mobilen Endgerätes dazu genutzt werden, um Freunde, die sich in der Nähe befinden weiter vorne und größer darzustellen. Aber eben nicht nur Freunde werden angezeigt, sondern auch Kneipen, Restaurants oder die Sonderangebotspalette der zu Ihrem Käuferprofil passenden Boutique, deren Ladenlokal Sie jetzt gleich passieren werden.

Datenschutzexperten sind erschüttert. Facebook hat damit gerechnet und vorausschauend eine Seite mit „Grundlagen zum Datenschutz“ veröffentlicht, die User umfassend informieren soll. Über die Webseite der Digital Advertising Alliance könne man zudem der Datensammlungswut widersprechen.

Ja dürfen die das denn überhaupt?

Facebook erklärt seinen Usern knapp: “Wer das Netzwerk ab dem 1. Januar 2015 noch nutzt, erklärt sich automatisch mit den neuen Bedingungen einverstanden.”
Dieses Vorgehen ist aus rechtlicher Sicht fragwürdig.

Facebook ändert die Nutzungsbedingungen, erweitert die Sammlung von Nutzerdaten und räumt seinen Nutzern gerade Mal eine Woche Zeit ein, um die Änderungen zu kommentieren. Eine explizite Zustimmung der User zu den geänderten AGB holt Facebook nicht ein. IT spezialisierte Rechtsanwälte halten dieses Vorgehen für rechtswidrig. Nur mit einer ausdrücklichen Zustimmung könnten die AGB Änderungen wirksam werden, da Facebook es bislang versäumt habe einen Änderungsvorbehalt in seinen AGB zu verankern.

Klares Urteil eines IT-Spezialisierten Rechtsanwaltes: „Diese Änderung ist nach deutschem Recht illegal und unwirksam.“ , zahlreiche Klagen von Verbraucherschützern seien zu erwarten. Diese Verfahren dürften sich jedoch vermutlich lange hinziehen. Bis dorthin bleibt Facebook-Usern, die mit den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden sind, nur übrig, sich nicht mehr einzuloggen, oder die Änderungen hinzunehmen. Der weit verbreitete Irrglaube, einen Widerspruch in seiner Facebook Chronik zu posten genüge, gehört in den Bereich der Urban Legends.

Wenn Sie juristische Beratung zu einer IT Rechtsfrage benötigen, helfen wir Ihnen, eine spezialisierte Anwältin oder einen Anwalt in Ihrer Nähe zu finden.

jr

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