RWI Fonds 135: Stadt-Sparkasse Solingen verurteilt

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Das Landgericht Wuppertal hat die Stadt-Sparkasse Solingen zugunsten von Mandantschaft der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, verurteilt, eine 1995 von einem damals bereits 92 Jahre alten Kunden im Nennwert von DM 140.000,- zuzüglich 5 % Agio gezeichnete Beteiligung am RWI – Fonds 135 rückabzuwickeln. Die Verurteilung umfasst die Verpflichtung zur Erstattung des Anlagebetrags abzüglich erhaltener Ausschüttungen und zur Zahlung von Verzugs – und Rechtshängigkeitszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins, wie die Feststellung, Zukunftsschäden ersetzen zu müssen.

Das Landgericht ist der Argumentation der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, gefolgt, wonach die Sparkasse bei Ausspruch der Empfehlung zur Investition in den Fonds nicht vor einem Interessenkonflikt gewarnt hat, in dem sie sich gegenüber ihrer Kundschaft befand. Zur Überzeugung des Gerichts erhielt sie als „Belohnung“ für den herbeigeführten Anlageentschluss eine umsatzabhängige Provision, über die sie den Anleger nicht informiert hatte.

Verlauf und Ergebnis des Rechtsstreits zeigen, dass kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, auf fehlgegangenen Fondsanlagen sitzen bleiben muss. Die Verheimlichung von Vertriebsentgelten und den sich aus dieser Praxis ergebenden Interessenkonflikten dürfte im Beratungsalltag lang die Regel gewesen sein. Der Bundesgerichtshof hat schon vor Jahren Kickback-Vereinbarungen als fragwürdig qualifiziert.

Der Erfolg der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte vor dem Landgericht Wuppertal unterstreicht die in vielen Fällen gegenüber beratenden Kreditinstituten ausgezeichneten Erfolgsaussichten. In Milliardenhöhe fehlgegangene Anlagen können rückabgewickelt werden. Je früher sich Geschädigte entschließen etwas zu unternehmen, umso eher können sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen kommen. Anleger sollten unbedingt beachten, dass ihre Ansprüche der Verjährung unterliegen, d. h. sie sie für alle Zukunft verlieren, wenn sie nicht rechtzeitig Maßnahmen einleiten. Auch deshalb empfiehlt sich schnelles Handeln mit kundiger Unterstützung.

Nehmen sie gern Kontakt mit uns auf, wenn sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben.

Mehr Informationen: www.vermögensrekonstruktion.de

Jens Graf, Rechtsanwalt
Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf
Telefon-Nr.: 0211 86322525 Telefax-Nr.: 0211 86322555
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