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Für in den Jahren 2005 bis 2011 gezahlte Bearbeitungsgebühren gilt eine Verjährungsfrist zum 31. Dezember 2014.
Zum 31. Dezember 2014 verjähren in einer Vielzahl von Fällen die Rückerstattungsansprüche von Kreditnehmern, denen unzulässigerweise Kreditbearbeitungsgebühren berechnet wurden. Die Verjährung des Anspruches orientiert sich an Folgendem:
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Für diejenigen, die 2004 Kreditbearbeitungsgebühren an ihre Bank gezahlt haben, ist größte Eile geboten. Rückforderungsansprüche können nur für Zahlungen geltend gemacht werden, die nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Hierbei kommt es auf eine taggenaue Betrachtung an, so wäre z.B. eine am 10.12.2004 erfolgte Zahlung der Bearbeitungsgebühr nur bis 10.12.2014 rückforderbar. Hierbei ist zu beachten, dass nicht jedwede Zahlungsaufforderung an die Bank diese Frist einhält bzw. hemmt, vielmehr müssten verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden. Die baldige Hinzuziehung eines Anwaltes wäre hierfür dringend zu empfehlen.
Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann aus Berlin: „Der Erstattungsanspruch verjährt für Zahlungen der Bearbeitungsgebühr bis einschließlich 2011 zum 31. Dezember 2014. Wann und unter welchen Umständen eine den Verjährungsbeginn auslösende Zahlung angenommen werden kann, wird streitig behandelt. Teilweise wird eine Zahlung der Bearbeitungsgebühr mit der letzten bzw. den letzten beiden Darlehensraten angenommen; nach dieser Ansicht kann der Verjährungsbeginn für den Rückforderungsanspruch lange nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses eintreten.
Wer in 2012 oder später einen Kredit in Anspruch genommen hat, der kann sich noch etwas Zeit lassen. Ansprüche aus Verträgen aus 2012 verjähren erst Ende 2015, aus 2013 erst Ende 2016. Auch hier gilt: „Zur Bestimmung der Verjährung ist der Zeitpunkt der Überweisung der Gebühren an die Bank entscheidend.“
Viele Informationen zu Verjährungsfristen und ein konkretes Service-Angebot finden Verbraucher auf www.kreditbarbeitungsgebuehren.de. Das Portal wird von Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann in Kooperation mit dem Verein „Deutsche Sozialhilfe e.V.“ geführt.