Für welche Kredite können Bearbeitungsgebühren zurück gefordert werden?

Deutsche Banken und Sparkassen hätten eigentlich seit dem ersten obergerichtlichen Urteil in 2011 keine Kreditbearbeitungsgebühren mehr fordern dürfen. Auch wenn das erste Urteil über die Jahre keine Rechtskraft erlangte, so markiert es doch heute nach den entscheidenden Urteilen des Bundesgerichtshofes in 2014 den Termin, ab dem Banken und Sparkassen eigentlich hätten reagieren müssen. Obwohl durch das Urteil vorgewarnt, wurden weiter Kreditbearbeitungsgebühren berechnet.

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Allerdings: Das Urteil betrifft aktuell auch nur Verträge, die nach Urteilsverkündung abgeschlossen wurden. Ein weiteres BGH-Verfahren soll klären, ob grundsätzlich die zehnjährige Verjährungsfrist greift. „Dann“, so Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann, Kooperationsanwältin des Vereins Deutsche Sozialhilfe e.V., und verantwortlich für das Portal www.kreditbearbeitungsgebuehren.de, „kann man den Anspruch Tag genau berechnen, denn wenn Verträge, die innerhalb der vergangenen 10 Jahre nach dem ersten positiven Richterspruch geschlossen wurden, unzulässige Bearbeitungsgebühren verlangt hatten, können diese dann zurück gefordert werden.“ 10 Jahre sind die Obergrenze der so genannten zivilrechtlichen Verjährung. Für die Banken könnten sich die Ansprüche von Darlehensnehmern dann in Milliardenhöhen bewegen.

Allerdings gibt es Zweifelsfälle. z.B. wenn es bei Baufinanzierungen zu Schätzgebühren kam. In diesen Fällen sollten Kunden die Beurteilung von Anfang an Experten überlassen. Rechtsanwältin Scheidemann: „Grundsätzlich lohnt sich immer der Check, ob unzulässige Bearbeitungsgebühren gezahlt wurden oder nicht!“

Die BGH-Richter haben ihre Urteile auf „Verbraucherdarlehen“ bezogen und dabei nicht exakt definiert, was damit gemeint ist. Grundsätzlich sollten Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig kassiert worden sein, wenn Verbrauchern für die reine Leistung des Kapitaldienstes außer Zinsen noch mehr berechnet wurde. Anders sieht es aus, wenn z.B. bei Immobilienfinanzierungen mit Wertschätzungen oder Zinsanpassungsklauseln weitere Dienstleistungen im Vertrag integriert sind.

Mehr Informationen: www.kreditbearbeitungsgebuehren.de

 

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