Nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins auf das historische Tief von 0,05 Prozent gesenkt hat, können Kreditnehmer davon profitieren und ebenfalls auf günstige Zinsen z.B. bei einem Darlehen zur Immobilienfinanzierung hoffen. Ärgerlich nur, wenn bereits vor einigen Jahren ein Immobilienkredit zu wesentlich schlechteren Konditionen geschlossen wurde. „Um doch in den Genuss der niedrigen Zinsen zu kommen, kann der Widerruf des Immobiliendarlehens die Lösung sein“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
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Kreditverträge zur Immobilienfinanzierung können häufig dann widerrufen werden, wenn der Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde oder die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. „In diesen Fällen ist der Widerruf auch noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags möglich, da die Widerrufsfrist dann nicht in Gang gesetzt wurde“, erklärt Cäsar-Preller. Selbst wenn das Immobiliendarlehen vorzeitig abgelöst und eine entsprechende Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt wurde, kann diese dann von der Bank zurückverlangt werden.
Während für den Kreditnehmer der Widerruf also eine lukrative Angelegenheit sein kann, ist es für die Banken ein schlechtes Geschäft, wenn sie auf die Vorfälligkeitsentschädigung verzichten sollen. Cäsar-Preller: „Daher sollten sich Kreditnehmer auch nicht entmutigen lassen, wenn die Banken den Widerruf zunächst nicht akzeptieren wollen. In vielen Fällen ist die Widerrufsbelehrung schlicht und einfach falsch. Oft sind es nur einzelne Formulierungen, die dafür sorgen, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde.“ Da es für den Laien nur schwer überschaubar ist, wann die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, ist es ratsam sich rechtlichen Rat zu suchen. „Ein anwaltliches Schreiben mit einer fundierten Begründung des Widerrufs erhöht auch häufig die Kooperationsbereitschaft der Banken“, so Cäsar-Preller.
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