Dass eine e-mail zu einem rechtssicheren Impressum gehört, das weiß mittlerweile jeder Webseitenbetreiber. Dass über diese Adresse auch eine Kommunikation möglich sein muss, hat ein aktuelles Urteil des Berliner Landgerichtes festgelegt. Im vorliegenden Fall ging es um die Support-Adresse von Google. Hier war Usern vermittelt worden per automatischer Antwort, dass über diese Adresse keine Kommunikation möglich ist.
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Gegen Google geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Es ging um die Auto-Antwort: „Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen E-Mails, die unter dieser E-Mail-Adresse eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden können.“ Dies sei mit dem Telemediengesetz nicht vereinbar. Dieser Auffassung schlossen sich die Richter des Landgerichtes Berlin an.
Aktenzeichen 52 O 135/13