HCI-Schiffsfonds „MS Hammonia Fortuna“ – Anlegerschutz siegt in 2. Instanz

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Die von der Anlegerkanzlei Sommerberg LLP eingereichte Schadensersatzklage wegen Rückerstattung des Anlagebetrages von 10.477 Euro ist begründet. Zu diesem Ergebnis kommt der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit einstimmigen Beschluss vom 28. Juli 2014 (Aktenzeichen 4 U 68/14). Geklagt hatte ein Anleger, der sein vermögen in einen geschlossenen Schiffsfonds (HCI-Schiffsfonds „MS Hammonia Fortuna“ gesteckt hatte.

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