Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden vertritt aktuell mehrere Aktionäre der insolventen Hess AG. Am Freitag, dem 25.07.2014, fand nun die erste mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme vor dem Landgericht Konstanz statt. Dabei wurden vier Mitarbeiter der Landesbank Baden-Württemberg als Zeugen gehört.
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Schwerpunktmäßig geht es um eine Prospekthaftung der Landesbank und der ebenfalls angeklagten M.M. Warburg & CoKommanditgesellschaft. Dieses Bankenkonsortium hatte die Hess AG beim Börsengang begleitet und von § 21 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) die Prospekte erstellt, mit denen die Aktien vertrieben wurden.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Unser Vortrag hinsichtlich der Bilanzmanipulationen, welcher vor allem auf den Sonderuntersuchungsbericht des Insolvenzverwalters gestützt werden konnte, wurde dabei vom Gericht als schlüssig angesehen. Die zuständige Kammer sieht sich hier nach eigener Aussage veranlasst, ggf. ein eigenständiges Sachverständigengutachten zu den relevanten Punkten einholen zu lassen.“ Da ein solches Gutachten jedoch viele Monate dauern könnte, sah es die Kammer als sinnvoll an, zunächst einmal die von der Bank selbst benannten sogenannten „Entlastungszeugen“ zu vernehmen. Dabei handelt es sich bei den am Freitag vernommenen Personen ausnahmslos um Mitarbeiter der LBBW.
Nach der Vernehmung der Zeugen blieben noch zahlreiche Fragen offen. So hat die von der LBBW eingesetzte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO noch im August 2012 einen Abschlussbericht an die Bank gerichtet. Dieser Bericht enthielt u.a. den Hinweis, dass finanzielle oder andere Informationen, die dieser Bericht enthält, keiner gesonderten Überprüfung oder Verifizierung unterzogen worden seien, sondern die Untersuchung sich nur darauf bezogen hätte, ob die Unterlagen und Angaben selbst plausibel seien. Es liegt der Verdacht nahe, dass die BDO eben keine vollständige Überprüfung der finanziellen Verhältnisse der Hess AG durchgeführt hat, wie von den Banken behauptet. Der vollständige Bericht ist von der LBBW bislang im Verfahren nicht vorgelegt worden.
Cäsar-Preller: „Hier verwundert es durchaus, dass die LBBW selbst zwingend notwendige Prüfungsschritte gänzlich ausgelassen hat“. Dies betrifft vorliegend insbesondere die drei Bereiche Entwicklungskosten, Umbaukosten des Objekts in Villingen-Schwenningen und fehlende Rückstellungen aufgrund von Finanzderivaten. Unter den Finanzderivaten war wiederum ein Darlehen der BW-Bank, einer unselbstständigen Anstalt der Landesbank, von welchem die Mitarbeiter der LBBW allerdings angeblich nichts gewusst haben wollen.“
Das Gericht hat eine Entscheidung in der Rechtssache für den 22.09.2014 angekündigt. In welche Richtung die Entscheidung gehen wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. Nicht auszuschließen ist, dass die Beweisaufnahme fortgesetzt wird, da ein Mitarbeiter der Bank M.M. Warburg, welche ebenfalls von den Banken als Zeuge benannt worden ist, am Freitag noch nicht vernommen werden konnte.
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