Die Wettbewerbszentrale versendet Abmahnungen aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts an Unternehmen, sofern diese gegen Regelungen des UWG (Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb) verstoßen. In einer aktuellen Abmahnung, die der Kanzlei Wrase zur Bearbeitung eingereicht wurde, geht es um die unaufgeforderte Zusendung von Werbung per E-Mail. Es wird konkret ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG geltend gemacht. Der Vorwurf besteht darin, dass Werbung per E-Mail unaufgefordert an bestimmte Peronen gesendet wurden, ohne das diese zuvor ihr Einverständnis in den erhalt von Werbemail erteilt haben.Aufgrund des behaupteten Wettbewerbsverstoßes wird zum einen die Unterlassung dieses Verstoßes gefordert. Zum anderen werden Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht.
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Die weitere Vorgehensweise:
1. Reagieren Sie in jedem Fall innerhalb der sehr kurz bemessenen Fristen!
2. Unterzeichnen Sie keinesfalls die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung!
3. Reichen Sie uns die Abmahnung zur Überprüfung ein!