Aktuell geht eine unglaubliche Geschichte durch die Medien. Die Berater einer staatlichen Lotteriegesellschaft haben Gewinner an die Privatbank Merck Finck & Co vermittelt. Diese Privatbank, die lediglich hochsolventen Kunden offen steht, hat Lotto-Anleger durch riskante Anlagegeschäfte geschädigt. Ein erster Fall landete nun vor dem Landgericht in Münster.
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Der Fall vor dem LG Münster allerdings ist kein Einzelfall. Auch in der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte, München, meldeten sich Betroffene und baten um Hilfe. Ganz offensichtlich ging es bei den Anlagegeschäften des exklusiven Bankhauses Merck Finck & Co nicht anders zu als in anderen Banken. Ein Kunde kommt zur Bank, formuliert sein Anliegen und vertraut auf eine Beratung, die in seinem Sinne ist. Leider wurde dieses Vertrauen der Kunden häufig enttäuscht.
In den konkreten Fällen des Bankhauses Merck Finck & Co war es sogar so, dass die Kunden – zum Teil sehr unerfahrene, gutgläubige Menschen – quasi direkt dem Bankhaus zugeführt wurden. Das geschah durch die Empfehlung der sog. Gewinnberater der Firma Westlotto. Ob und in welcher Höhe für die Gewinnberater eine Provision des Bankhauses gezahlt wurde, ist dabei noch unklar. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.