Offensichtlich ermittelt die Staatsanwaltschaft Essen gegen die Firma Telegate Media AG. Wie der „Stern“ in der aktuellen Ausgabe berichtet, hatten Telegate-Mitarbeiter Kunden angeboten, sie in Google auf Seite 1 zu platzieren. Diese Spitzenplätze wurden offensichtlich nicht erreicht. Unzufriedene Kunden wurden wohl mit dem Hinweis auf fehlende Möglichkeiten zum Vertragswiderruf vertröstet. Nun ermittelt anscheinend der Essener Staatsanwalt wegen eines Betrugsverdachts.
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Juristisch und vertragsrechtlich problematisch wird die Sache dadurch, dass es im so genannten B2B-Geschäft zwischen zwei gewerblich tätigen Vertragspartnern keine Rücktrittsmöglichkeiten vom Vertrag gibt. Vertriebsbeauftrage der Telegate Media AG hatten Werbung für die Suchmaschinenoptimierungs-Dienste der Telegate Media AG gemacht und dabei Spitzenpositionen in Suchmaschinen wie Google in Aussicht gestellt. Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg, Suchmaschinenoptimierer bei .txt: „So etwas kann, darf und sollte man nicht versprechen! Zumal Suchmaschinenoptimierung ein komplexes Aufgabenfeld ist, das nur mit ein paar Links heute nicht mehr zu meistern ist!“
Unzufriedene Kunden haben nun das Problem, dass man als Firmenkunde geschlossene B2B-Service-Verträge nicht einfach vor Ablauf der Frist kündigen kann. Sollte sich der Betrugsverdacht als wahr erweisen sieht das anders aus.