Das Thema “Rechtmäßigkeit von Streaming” wird die Gerichte und vor allem Internetuser noch eine Zeit lang beschäftigen. Aktuell wird vor angeblichen Streaming-Portalen gewarnt, die nur vordergründig diesen Anschein erwecken, in Wirklichkeit aber bei Nutzung Urheberrechtverletzungen auslösen, die die ahnungslosen User teuer zu stehen bekommen können. Es liegen erste Abmahnungen zu Urheberschutzverletzungen über cuevana.tv und Popcorn Time vor.
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Die Problematik ist immer gleich: Wer sich Filme oder Serien im Internet anschaut, kann nie wirklich sicher sein, ob die Daten hier zu Recht eingestellt wurden oder ob eine Urheberrechtverletzung vorliegt. Nach deutschem Recht kann derzeit nur der einer Urheberschutzverletzung bezichtigt werden, der die Datei hoch geladen hat.
cuevana.tv oder Pocorn Time verhalten sich allerdings anders als klassische Streaming Dienste wie z.B. Youtube, sondern erinnern eher an einen illegalen Torrent-Dienst: Hier werden Daten definitiv herunter geladen und nicht nur gestreamt. Der User bekommt davon erst einmal nichts mit. Er “streamt” im Bewusstsein, dass kein Download stattfindet.
Rechtsanwalt Wrase: “Diese Plattformen streamen wie vom User erwartet, bieten aber gleichzeitig die Nutzung eines klassischen Filesharing-Netzwerkes an – dies zu nutzen bedeutet für den User eine Urheberschutzverletzung, da eventuell geschützte Werke auf dem eigenen Rechner gespeichert werden.”
Abmahnungsexperten wie der Hamburger IT-Experte und Rechtsanwalt empfehlen, bei Post vom Abmahnanwalt sofort zu reagieren.
Mehr Infos auf www.kanzlei-wrase.de
Die Android-App “Popcorn Time” birgt die gleichen Gefahren wie cuevana.tv. Hier werden definitiv geschützte Werke gespeichert und damit im Urheberschutz verletzt.