Die Tarife der Mobilfunkanbieter boten in der Vergangenheit mit den unterschiedlichen Konzepten Pre-Paid oder Vertrag mit Grundgebühr nur wenig Vergleichbarkeit und waren auch ansonsten oft ein undurchdringlicher Gebühren-Dschungel. Schon insoweit sind die neueren Flatrates eine erfreuliche Entwicklung, weil so die Leistung in den Vordergrund rückt. Aber auch hier heißt es aufgepasst. Noch ärgerlicher, als wenn man das Kleingedruckte übersieht, ist es, wenn noch nicht einmal darin sich ein Hinweis auf so manche Gebühren findet.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Der allgemein unter Call-Return bekannte Service dürfte mittlerweile zum Standardrepertoire gehören. Konnte man ein Telefonat nicht entgegennehmen und hat der Anrufer stattdessen die Mailbox erreicht, so kann man sich so aus der Mailbox mit dem Anrufer verbinden lassen. Dass man dabei dann die üblichen Gebühren für den Anruf zu zahlen hat, die man auch zahlen müsste, wenn man den Anrufer direkt zurückruft, leuchtet ein. Warum man aberGebühren dafür zahlen sollte, obwohl man eigentlich eine Flatrate in alle Netze hat, will nicht einleuchten.
Tatsächlich fand Rechtsanwalt Georg Schepper heraus, dass ihm durch klarmobil im Rahmen des AllNet-Spar-Flat -Tarifs dafür zeitabhängiges Entgelt berechnet wurde. Dagegen ging die Anwaltskanzlei Georg Schepper vor und erwirkte vor dem Amtsgericht Bielefeld ein Urteil, wonach festgestellt wird:
[ ] dass die Beklagte (klarmobil, Anm. des Verfassers) dem Kläger für die Laufzeit des gegenwärtig zwischen ihnen unter der Kunden-Nr. [ ] und Rufnummer +49 [ ] bestehenden Vertragsverhältnisses im AllNet-Spar-Flat -Tarif für im Wege des Call-Return aus der Mobilbox an sich kostenfreien, weil von der Flatrate mitabgedeckten, weitergeleiteten Telefonnummern, insbesondere ins deutsche Festnetz und alle Mobilfunknetze, hergestellte Verbindungen nicht gesondert berechnen darf, sondern diese ebenfalls kostenfrei sind.
Das Urteil stammt vom 27.01.2014 und ist rechtskräftig.
Rechtsanwalt Georg Schepper rät Verbrauchern dazu, sich die monatlichen Abrechnungen anzusehen und auf Auffälligkeiten zu überprüfen. Falls sich darin unerklärliche Posten finden, empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Anbieter. Werden die Kosten mit eben diesem Service gerechtfertigt, sollte die Tarifbeschreibung darauf untersucht werden.
Bei einer Flatrate, so meint Rechtsanwalt Georg Schepper, sollten dafür eigentlich keine gesonderten oder gar versteckten Gebühren Gebühren anfallen. Schließlich ist genau das das Schöne an einer Flatrate, dass man sich darum keine Gedanken mehr machen muss.
Weitere Themen auf www.kanzlei-schepper.de
An Alle “Geschädigten”: Alle Verträge werden doch heutzutage über das SEPA-Lastschriftverfahren abgewickelt; ‘ habe selbst schon mit unterschiedlichen Firmen diesbezüglicher Vorgehensweisen Ärger gehabt.
Einfach Betrag zurückbuchen und unter selber Rechnungsnummer die entsprechend gerechtfertigte Summe nebst einer e-mail Erklärung zurück überweisen.
Dann müssen “die” sich erstmal drum kümmern.
Das gleiche Thema mit WinSim wg. 6 Euro Kostentyp “OCT Mailbox Call-Return”. WinSim weigert sich die Kosten zurück zu nehmen. Ich hatte auch den Eindruck, dass solche Fälle recht oft vorkommen – den die Dame an der Hotline wusste gleich, wie man in einem solchen Fall argumentieren muss. Mir wurde Bequemlichkeit vorgeworfen – so nach dem Motto: “Sie hätten die Mailbox beenden müssen und dann die Nummer neu anrufen können – dann wären auch keine Gebühren angefallen. Im Übrigen würde das auch alles in den ABG stehen.” Da ich einen Monatsvertrag habe, war meine spontane Reaktion: KÜNDIGUNG – das ist die einzige Sprache, die diese Provider verstehen.
Moin,
ist das rechtskräftige Urteil bzgl. des “Call-return” aus 2014 noch als Referenz brauchbar? Soll heißen, ist es bisher nicht durch gegenteilige, ggf. höherinstanzliche Rechtsprechung wieder einkassiert worden?
Danke für eine Antwort.
Gruß
Hi, ich habe da nichts Gegenteiliges gehört, aber das muss letzten Endes Ihr Anwalt rechtssicher recherchieren. Ihnen allein nutzt dieses Wissen wenig.
Hallo
Ich habe das Problem mit Premium Sim. Angeblich über 14 Euro für call Return Anruf. Habe Widerspruch eingelegt. Interessiert die aber nicht.
Weiß jetzt nicht was ich machen soll. Das Aktenzeichen von dem Beispiel wäre nützlich vielleicht.
Kennt das jemand????
Grüße
http://www.kanzlei-schepper.de – der kennt das Aktenzeichen – ist ja sein Urteil 😉
LG Usch
Liebe Usch
ich kann mir keinen Anwalt leisten.
Dann muss ich eben suchen.
Danke trotzdem
Das Aktenzeichen hilft dir wenig, die reagieren nicht auf freundliche Anschreiben und auf andere auch nicht. Mail Ra Schepper mal an, der gibt es dir garantiert.
LG Usch
Winsim reitet genau auch diese Masche und kassiert obwohl ich eine Flatrate habe.
Habe dann WINSIM angeschrieben und auf die widerrechtlich Belastung hingewisen. Ich habe auch auf das Urteil von Bielefeld hingewiesen.
Die Antwort von WINSIM war: ”
Zitat
“vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ihrer Reklamation können wir nicht entsprechen. Die von Ihnen generierte Verbindung wird gemäß Tarifbroschüre nicht von Ihrer AllNet-Flat abgedeckt.
Sie können sich nicht auf ein Gerichtsurteil einer anderen Person berufen, die Entscheidungen in solch einen Prozess werden immer individuell an den jeweiligen Fall gemessen.” Zitat Ende.
Botschaft: WINSIM zockt ab, obwohl die Abzocke rechtswidrig ist.
Die hoffen halt dass niemand klagt. Also WINSIM ist nicht zu empfehlen, ist mein Fazit.
selbe Geschichte bei Mobilcom Debitel. Trotz Freiminuten.
Wer einen Rechtsschutz hat sofort klagen. Die ziehen dann den Schwanz ein da die genau wissen dass sie verlieren.
Ich verwende das einfach nicht mehr. Ist aber ärgerlich.