Über 500 Millionen Euro haben fahndende Steuerbeamte im vergangenen Jahr in Deutschland gefunden. Sehr oft gab es auffällige „Geldbewegungen“ in bar von der Schweiz nach Deutschland. Ein Bußgeld kann verhindert werden, wenn Summen unter 10.000 Euro transportiert werden, aber der Anfangsverdacht ist im Raum, zudem muss die Geldeinfuhr sofort beim deutschen Finanzamt angezeigt werden, um weitere Konsequenzen erst einmal zu verhindern.Erfahrene Rechtsanwälte wie der Kölner Experte für internationales Steuerechte, Sebastian Korts, empfehlen, steuerkritische Situationen auf keinen Fall mit dieser Art illegalem Grenzverkehr zu regeln und sich intensiv mit der Thematik „Strafbefreiende Selbstanzeige“ auseinander zu setzen und vorhandenes Vermögen so auf legalem Weg zu sichern – wenn auch mit den bekannten Folgen. Was der Weg in die in die Steuerehrlichkeit tatsächlich kostet, darüber können sich versierte Fachanwälte für Steuerrecht in beratender und begleitender Form gemeinsam mit dem Betroffenen ein Bild machen und anschließend die richtige Entscheidung treffen.
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Korts: „Das macht auf jeden Fall mehr Sinn, als sich mit einem Kofferraum voll Geld an der Schweizer Grenze erwischen zu lassen.“ Der Kölner Fachanwalt für Steuerrecht rät zur Eile: Zum einen ist nicht wirklich klar, wie sich die Möglichkeiten der strafberfreienden Selbstanzeige in nächster Zeit entwickeln, zudem wird die Luft in der Schweiz auch dünner: „Spätestens Ende 2014 wird es ohnehin schwierig werden, anonyme Konten in der Schweiz zu unterhalten“. Für Korts ist es „höchste Eisenbahn“, jetzt etwas zu unternehmen.