Der EuGH in Luxemburg – hat es fĂŒr rechtens erklĂ€rt, wenn eine Plattform gesperrt wird, auf der nachweislich ĂŒberwiegend illegale Kopien urheberrechtlich geschĂŒtzten Materials angeboten wird. Dazu ist aber nachwievor eine richterliche Anordnung notwendig. Vor dem EuropĂ€ischen Gerichtshof stritten UPC Telekabel Wien und der Filmverleih Constantin. Der Filmverleih hatte vom österreichischen kino.to-Provider verlangt, die Seite abzuschalten. Dagegen hatte sich UPC Telekabel Wien vor Gericht gewehrt.
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Ăsterreich befindet sich damit in Gesellschaft mit GroĂbritannien, Belgien, Finnland, Irland, Italien und DĂ€nemark, wo z.B. The Pirate Bay auf richterliche Anordnung und auf Betreiben der Musik- oder Filmbranche gesperrt wurde.