Die Neuregelung des Punktesystems in der VerkehrssĂŒnderdatei in Flensburg fĂŒhrt auch dazu, dass Verkehrsdelikte anders bewertet werden. Punkte gibt es ab dem 1. Mai 2014 nur noch fĂŒr VerstöĂe, die die Verkehrssicherheit gefĂ€hrden. Dazu gehört auch das Telefonieren mit dem Handy am Steuer ohne entsprechende Freisprechanlage oder Ă€hnliches.
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Sowohl nach dem alten als auch nach dem neuen Punktesystem wird das Telefonieren mit dem Handy mit einem BuĂgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft. âDie Konsequenzen sind jedoch deutlich anders, nicht nur weil das BuĂgeld steigt. Da es nach der Reform nur noch 8 Punkte statt wie bisher 18 gibt, wirkt sich der Punkt fĂŒr den Gebrauch des Handys am Steuer deutlich schwerer ausâ, erklĂ€rt Oliver Dietrich, Fachanwalt fĂŒr Verkehrsrecht.
Ein Beispiel: Jemand hat im Verkehrszentralregister in Flensburg zwei Punkte und wird beim Telefonieren mit dem Handy am Steuer ohne entsprechende Freisprechanlage oder Ă€hnliches erwischt. Neben einem BuĂgeld gibt es einen Punkt, so dass sein Konto in Flensburg auf drei Punkte steigt. FĂŒr die Umrechnung der Punkte in das neue System wĂ€re dieser weitere Punkt unerheblich, da 1 bis 3 Punkte nach dem alten System in einen Punkt nach dem neuen System umgerechnet werden.  Erfolgt der Eintrag fĂŒr den Gebrauch des Handys am Steuer erst nach dem 1. Mai 2014 hĂ€tte der Betroffene dann schon zwei Punkte, da seine alten zwei Punkte zu einem Punkt umgerechnet wurden.
âIn so einem Fall wĂ€re es sinnvoll, das BuĂgeldverfahren möglichst zu beschleunigen, damit der Punkt noch vor dem 1. Mai 2014 in Flensburg eingetragen wird. Das muss aber nicht immer so sein. Daher muss immer im Einzelfall geprĂŒft werden, ob eine Eintragung vor oder nach dem 1. Mai 2014 fĂŒr den Betroffenen sinnvoller istâ, erklĂ€rt Rechtanwalt Dietrich.
Mehr Informationen zum neuen Punktesystem  im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.