Vor dem OLG Celle (3 U 132/13) schlossen die Sparkasse Hannover und der von mzs RechtsanwĂ€lte vertretene Anleger Ende letzten Jahres einen Vergleich. In der ersten Instanz (LG Hannover – 11 O 148/12) hatte der Anleger noch den eingeklagten Betrag in Höhe von ⏠26.500,- zugesprochen erhalten. Nun wĂ€hlt er eine wirtschaftlich sehr interessante Lösung. Statt den Fonds auf die Sparkasse Hannover zu ĂŒbertragen, erhĂ€lt er bei Behalt des Fonds eine Einmalzahlung iHv ⏠19.000,- von der Sparkasse Hannover.
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Rechtsanwalt Pascal John von mzs RechtsanwĂ€lte, der den betroffenen Anleger vertreten hatte: „Dies zeigt wieder einmal, dass Anleger, die falsch beraten worden sind, nicht vor einem gerichtlichen Verfahren zurĂŒckschrecken sollten. Ich hĂ€tte selbstverstĂ€ndlich gerne ein Urteil erstritten, denn fĂŒr die Sparkasse und MPC war das Thema Prospektfehler bzgl. der Innenprovisionen höchst brisant. Dennoch musste ich dem Mandanten aus wirtschaftlichen GrĂŒnden zu diesem Vergleich raten. Unser Mandant ist durch die Zahlung der Sparkasse Hannover mehr oder weniger schadlos gestellt worden.“ Laut Zweitmarktbörsen hat der Fonds zumindest noch einen gewissen Restwert.
In erster Instanz urteilte das LG Hannover, dass eine ausreichende AufklĂ€rung ĂŒber die (weit) ĂŒber 15 % liegenden Innenprovisionen nicht erfolgt sei.
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